Aggressives Verhalten in AMS-Kursen: Kopf prüft Urteil

AMS-Vorstand Johannes Kopf will das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) „im Detail prüfen“. Aggressives Verhalten in Kursen des AMS ist laut BVwG den Trainern und Trainerinnen zumutbar und nicht zwangsläufig ein Grund für Sanktionen.

Ein Mann hatte seine Fortbildung mit Drohungen gestört, weswegen er ausgeschlossen und ihm der Bezug des Arbeitslosengeldes für eine gewisse Zeit gestrichen wurde. Er legte Beschwerde ein und bekam laut Erkenntnis, das der APA vorliegt, recht.

Kopf für differenzierte Sichtweise

Kopf plädierte in einer ersten Stellungnahme für eine differenzierte Sichtweise: „Weil sozial abweichendes bzw. aggressives Verhalten, aber auch gewisse psychische Krankheitsbilder oft mit Jobverlust einhergehen bzw. (insbesondere längere) Arbeitslosigkeit nicht nur zu Existenzängsten, sondern auch dem Gefühl von Hilfslosigkeit führen kann, ist die tägliche Arbeit meiner Kolleginnen und Kollegen in den AMS-Geschäftsstellen, aber auch in unseren Schulungs- bzw. Beratungseinrichtungen immer wieder auch psychisch sehr herausfordernd“, schreibt der AMS-Vorstand in einem Posting auf seinem Facebook-Profil.

Trainer müssten „schwierige, gelegentlich als bedrohlich empfundene Situationen“ meistern oder „einfach zum Beispiel verzweifelten Menschen wieder Hoffnung“ machen, so Kopf. Zur Unterstützung würden das AMS beziehungsweise die Schulungsbetriebe „viel in unterschiedlichste Maßnahmen wie z. B. Mitarbeiterschulungen zu deeskalierenden Gesprächsführung, organisatorische, bauliche und sonstige Sicherheitsmaßnahmen, die Gestaltung von Warteräumen“ investieren.

BFI erteilt weiter Hausverbot

Das AMS lässt die Arbeitslosenschulungen von externen Bildungsträgern durchführen. Die Trainer sind bei den externen Organisationen angestellt. Das Erwachsenenbildungsinstitut BFI will aggressives Verhalten und Bedrohungen gegenüber Trainern, Mitarbeitern und Kursteilnehmern nicht hinnehmen. „Das haben wir am BFI Wien nie toleriert und werden wir auch weiterhin nicht tolerieren“, so BFI-Wien-Geschäftsführer Franz-Josef Lackinger in einer Aussendung.

„Und wir tun alles in unser Macht Stehende, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Bedrohungen jeglicher Art und Übergriffen zu schützen“, so Lackinger in Reaktion auf das BVwG-Erkenntnis. „Daher werden wir als private Bildungseinrichtung unabhängig vom Paragrafen 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes auch weiterhin unserer Hausordnung entsprechend Personen, die aggressives Verhalten an den Tag legen oder andere Menschen bedrohen, vom Unterricht ausschließen und mit einem Hausverbot belegen“, so der BFI-Chef.

Hartinger-Klein will Urteil „genau ansehen“

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) will sich das Erkenntnis des Gerichts „genau ansehen und prüfen“. „Die Rechtsprechung stellt für uns eine völlig neue Situation dar“, sagte sie heute in einer ersten Reaktion. Grundsätzlich stellte Hartinger-Klein fest: „Bedrohungen von Mitarbeitern des AMS, Trainern und Kursteilnehmern sind für mich nicht hinnehmbar.“ Das Urteil sei „erschütternd“ und „unverständlich“.

Die Ministerin präsentierte zudem ihre arbeitsmarktpolitischen Ziele. Sie will dabei vor allem eine „personalisierte Arbeitsmarktvermittlung“ forcieren. Schwerpunkte werden dabei Jugendliche, Frauen, ältere Arbeitnehmer und der inklusive Bereich sein.

Hartinger-Klein sagte, es gehe darum, die Treffsicherheit und die Nachhaltigkeit bei der Vermittlung von Jobs durch das AMS zu erhöhen. Trotz sinkender Arbeitslosigkeit seien noch immer so viele Menschen ohne Beschäftigung, wie etwa die Stadt Graz Einwohner hat. Eine „Optimierung von Vermittlungsprozessen“ soll dem entgegenwirken. Die größte Herausforderung stelle dabei die Qualifikation der Arbeitssuchenden dar.