Frau isst Joghurt
Getty Images/EyeEm
Lebensmittel

Ewiger EU-Kampf um klare Kennzeichnung

Seit zwölf Jahren sind EU-Regeln in Kraft, die vorschreiben, wann auf Fertigprodukten mit gesundheitsbezogenen Angaben geworben werden darf. Die entscheidende Ausführungsbestimmung, damit die Angaben etwa auf Schokoladen, Zerealien und Fruchtjoghurts weniger fantasievoll werden, fehlt aber bis heute, prangern Europas Konsumentenschützer an.

Die Angaben auf den Verpackungen der Nahrungsmittel sind seit Langem ein wichtiges Marketingtool für die Lebensmittelindustrie. Die Hersteller vermarkten ihre Produkte dabei mit dem Verweis auf enthaltene Nährstoffe als wichtige Bausteine für den Erhalt der Gesundheit – auch wenn diese etwa viel Zucker oder Fett enthalten.

Aus Sicht der Verbraucherschutzorganisationen geht es vor allem um eines: dass Konsumentinnen und Konsumenten eine möglichst einfache, schnell erfassbare Angabe erhalten und dass etwa süßen Snacks nicht länger Gesundheitsanstrich verpasst werden kann. Genau das sollten die Nährwertprofile laut Europas Dachverband der Konsumentenschutzorganisationen (BEUC) sicherstellen. Damit dürften nur Produkte, die einen Maximalwert an Zucker, Fett und anderen problematischen Nährstoffen nicht übersteigen, überhaupt als „gesund“ beworben werden.

Ruf nach „Stopp der Trickserei“

Der entscheidende Puzzlestein dafür fehlt aber bisher in der EU-Verordnung: Vor genau zehn Jahren hätte die Kommission laut der Verordnung die Nährwertprofile festlegen müssen, ist aber bis heute säumig. BEUC mahnte die Kommission Jahr für Jahr, endlich die Profile festzulegen: „Die EU-Kommission hat leider auf unsere zahlreichen Appelle nicht reagiert. Konsumenten wurden in zahllosen Fällen irregeführt, in denen ungesunde Nahrung als gesund getarnt wurden.“

Die Kommission hätte die „Trickserei“ schon lange stoppen können. Und diese Verzögerung sei umso weniger akzeptabel, als Übergewicht in Europa ein immer größeres Thema werde. „Mehr als die Hälfte der Europäer ist übergewichtig und hat ein höheres Risiko, an Diabetes zu erkranken.“

BEUC: Kommission muss Bericht veröffentlichen

„Weil attraktive Botschaften Konsumenten stark beeinflussen können“, fordert BEUC, dass nur wirklich gesunde Produkte solche Botschaften auf der Verpackung enthalten dürfen. Anstatt diese Nährwertprofile mit einer Maximalgrenze für Zucker und Fett festzulegen, wird die – nie umgesetzte – Maßnahme seit drei Jahren auf ihre Notwendigkeit geprüft. BEUC fordert von der Kommission, noch vor ihrer Ablöse nach der EU-Wahl im Mai zumindest einen Bericht über diese Überprüfung zu veröffentlichen.

Ampelsystem auf freiwilliger Basis

Seit Jahren wird EU-weit und in einzelnen Ländern in dem Zusammenhang eine Ampelkennzeichnung diskutiert – also ein einfaches Farbsystem, das auf einen Blick definiert, als wie gesund oder ungesund ein Fertigprodukt allgemein eingestuft wird. Der Lebensmittelkonzern Danone hat mit Jahresbeginn freiwillig seine Produkte mit einem Ampelsystem versehen. Danone übernahm dabei den Nutri-Score, ein freiwilliges Kennzeichnungssystem aus Frankreich.

Es hat fünf Stufen von Dunkelgrün bis Rot oder „A“ bis „E“. In der roten Stufe bzw. „E“ findet sich laut dem Unternehmen kein Danone-Produkt, in der vorletzten Stufe dagegen sehr wohl, etwa Danone Twix Mix. Damit ist es lediglich zu „gelegentlichem Verzehr“ empfohlen. Andere wie Naturjoghurts haben dagegen eine dunkelgrüne oder „A“-Kennzeichnung auf der Vorderseite des Produkts. Für Danone-Österreich-Chef Karim Chaouch geht es beim Ampelsystem generell nicht um ein Verbot, sondern darum, zu wissen, ob man ein Produkt selten oder oft essen soll, wie er gegenüber dem „Kurier“ im November betonte.

International fehlen noch Studien, ob und wie die verschiedenen Ampelsysteme und andere Kennzeichnungssysteme wirken. Und hier schließt sich der Kreis: Nationale Regierungen verweisen auf die EU-Kommission und deren für heuer angekündigte Studie.