Kopf sieht keine Diskriminierungsgefahr bei AMS-Algorithmus

Der derzeit im Testbetrieb befindliche AMS-Algorithmus zur Ermittlung der Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen führt nach Ansicht von AMS-Vorstand Johannes Kopf zu keiner Diskriminierung. Frauen seien in der mittleren Gruppe, die am meisten Förderungen erhalten soll, überrepräsentiert, sagte Kopf heute.

Drei Kategorien

Im Jahr 2019 läuft die geplante Einteilung von arbeitslosen Menschen in drei Kategorien mit hohen, mittleren und niedrigen Arbeitsmarktchancen via Computeralgorithmus im Testbetrieb. Ab 2020 sollen die Ergebnisse als Grundlage für die Zuweisung in AMS-Fördermaßnahmen verwendet werden. Die Letztentscheidung habe der AMS-Berater, betonte Kopf. Es seien auch Auf- und Abstufungen durch den Berater möglich.

Laut aktuellen Zahlen sind neun Prozent der arbeitslosen Frauen in der Gruppe eins (hohe Arbeitsmarktchancen), 62 Prozent in der Gruppe zwei und 29 Prozent in der Gruppe drei, so der AMS-Vorstand. Bei Männern seien es 16 Prozent in der oberen Kategorie, 51 Prozent in der mittleren und 33 Prozent hätten niedrige Arbeitsmarktchancen. Es gehe darum, dass „die richtigen Maßnahmen die richtigen Personen“ erreichen, betonte Kopf.

Das Modell wurde vom Wiener Sozialforschungsinstitut Synthesis basierend auf Verwaltungsdaten entwickelt. Als Personenmerkmale werden unter anderem Geschlecht, Alter, Staatsbürgerschaft, Ausbildung, Betreuungspflichten und gesundheitliche Einschränkungen herangezogen. Auch der bisherige Erwerbsverlauf wird berücksichtigt, unter anderem der bisherige Beruf, das Ausmaß der Beschäftigung, die Häufigkeit und die Dauer von Arbeitslosigkeit und etwaige AMS-Kursmaßnahmen.

IT wandert von IBM weg

Bekannt gab Kopf heute auch, dass das AMS einen Schlussstrich unter die Zusammenarbeit mit dem IT-Konzern IBM zieht und seine Computerinfrastruktur künftig vom staatlichen Bundesrechenzentrum managen lässt. Das AMS hatte in der Vergangenheit mehrfach mit IT-Problemen zu kämpfen.