Tshisekedis Wahlsieg in DR Kongo bestätigt

Nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl in der Demokratischen Republik Kongo ist Oppositionsführer Felix Tshisekedi offiziell zum Sieger erklärt worden. Das Verfassungsgericht des Landes lehnte eine Klage des unterlegenen Kandidaten Martin Fayulu gestern ab. Mehrere Staaten in der Region erkannten Tshisekedis Wahlerfolg an. Die EU bekräftigte hingegen ihre „ernsthaften Zweifel“.

Tshisekedi sei mit einfacher Mehrheit zum Präsidenten gewählt worden, verkündete der Präsident des Verfassungsgerichts, Benoit Lwamba Bindu. Die Klage des Zweitplatzierten Fayulu wies das Gericht als „unbegründet“ zurück.

Überraschender Wahlsieger

Laut dem Zeitplan der Wahlkommission könnte Tshisekedi morgen vereidigt werden. Der 55-Jährige tritt die Nachfolge des langjährigen Machthabers Joseph Kabila an. Er ist Vorsitzender der Union für Demokratie und Sozialen Fortschritt (UDPS), der ältesten und größten Oppositionspartei des Landes.

Tshisekedi war von der Wahlkommission bereits am 10. Jänner überraschend zum Wahlsieger erklärt worden. Demnach erhielt er 38,57 Prozent der Stimmen, knapp gefolgt von Fayulu mit 34,8 Prozent. Der von Kabila auserkorene Nachfolger, Ex-Innenminister Emmanuel Ramazani Shadary, kam demnach nur auf 23,8 Prozent.

Neuauszählung „absurd“

Fayulu sowie die einflussreiche katholische Kirche äußerten umgehend Zweifel an dem provisorischen Ergebnis. Fayulu sprach von einer von Kabila und Tshisekedi eingefädelten „Putschwahl“. Er rief das Verfassungsgericht an, um die Annullierung des vorläufigen Wahlergebnisses durchzusetzen.

In der Urteilsbegründung erklärte Verfassungsrichter Noel Kilomba, Fayulu habe „nicht den Beweis erbracht“, dass das von der Wahlkommission verkündete Ergebnis nicht der Realität entspreche. Die Forderung nach einer Neuauszählung der Stimmen sei „absurd“. Fayulu appellierte an die internationale Gemeinschaft, Tshisekedi nicht als Präsidenten anzuerkennen. Er selbst sei „der einzig rechtmäßige Präsident“, da er 61 Prozent der Stimmen erhalten habe.