Im Mordfall Roland K. hat der Oberste Gerichtshof gestern das Urteil gegen die drei Angeklagten in Teilen aufgehoben – konkret das Urteil wegen Einbruchsdiebstahls und die Einweisung des Musikers in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher.
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