EuGH entscheidet über Karfreitagsregelung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet heute, ob die österreichische Regelung für den Karfreitag gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie verstößt. Denn der Karfreitag ist nur für Angehörige der evangelischen, der altkatholischen und der evangelisch-methodistischen Kirche ein Feiertag – und nur diese haben Anspruch auf ein Feiertagsentgelt.

Um die Klarstellung des EuGH hat der Oberste Gerichtshof (OGH) ersucht. Anlass war die Klage eines Mannes ohne Bekenntnis, weil er am Karfreitag im Gegensatz zu Protestanten arbeiten muss. Der zuständige EuGH-Generalanwalt hatte es in seinem Schlussantrag im Juli 2018 als Diskriminierung erachtet, wenn ein bezahlter Feiertag nur Angehörigen von vier Kirchen zugestanden wird.