EuGH: Karfreitagsentgelt nur für Evangelische EU-widrig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass die österreichische Regelung für den Karfreitag gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie verstößt. Denn der Karfreitag ist in Österreich nur für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der altkatholischen und der evangelisch-methodistischen Kirche ein Feiertag – und nur diese haben Anspruch auf ein Feiertagsentgelt.

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