Besonders in den dicht verbauten Stadtgebieten, in denen es meist an freien Flächen mangelt, stellt die Schneeräumung jedes Jahr eine Herausforderung dar. Schneehaufen sind zwar insbesondere für Kinder als Spielplätze attraktiv, können aber unter anderem den Verkehrsfluss stören oder überhaupt stoppen. Einige Städte greifen deshalb auf Schneedeponien zurück, die meist außerhalb des Zentrums liegen und wo die weißen Massen meterhoch geparkt werden und tauen können. In Dornbirn etwa kann die Ablagestelle bis zu 20.000 Kubikmeter Schnee fassen – mehr dazu in vorarlberg.ORF.at.
Das ist nicht die einzige Möglichkeit, um Schnee aus dem Blickfeld zu bekommen. Eine Alternative, die nicht selten genutzt wird, ist die Entsorung in Gewässern. Tirol hat dafür sogar einen eigenen Leitfaden erstellt. Unter „Räumschneeeinbringung in Gewässer“ werden Beispiele und Empfehlungen aufgelistet, wie der Schnee „fachlich fundiert“ geräumt werden sollte. „Eine pauschale Formulierung gibt es aber nicht“, sagt Andreas Murrer, Leiter der Gewässerökologie des Landes Tirol. „Zum einen kommt es auf die Qualität und auf das Alter des Schnees an, zum anderen auf die Größe des Gewässers“, erklärt der Gewässerökologe im ORF.at-Interview.
Schnee im Gewässer rechtlich erlaubt
Grundsätzlich gilt: Wenn der Schnee älter als 48 Stunden ist, gehört er prinzipiell auf die Schneedeponie. „Wir gehen davon aus, dass Schnee, der jünger als 48 Stunden alt ist, noch relativ gering mit Salzen und Rollsplitt belastet ist“, sagt Murrer im ORF.at-Gespräch. Dieser frische Schnee schade dem Ökosystem nicht. Allerdings seien nicht alle Gewässer für die Entsorgung geeignet. Bei großen Flüssen sei der Eintrag von Räumschnee ökologisch verträglicher als bei kleineren Fließgewässern. Zudem besteht laut Murrer bei kleineren Bächen die Gefahr eines Staus durch die Verringerung des Gewässerquerschnittes.
Rechtlich ist die Entsorgung in Gewässern erlaubt, heißt es auf ORF.at-Anfrage aus der zuständigen Fachabteilung im Umweltministerium. Laut Wasserrechtsgesetz kann jede Person ihren Schnee in Flüssen oder Bächen räumen. Eine Bewilligung ist dann erforderlich, wenn die Beschaffenheit des Gewässers beeinträchtigt wird. So etwa, wenn die Hochwassersituation durch Schneemassen verschärft werden könnte – was in kleineren Gewässern durch Verklausung der Fall sein kann –, oder die Gefahr besteht, dass das Wasser durch den Räumschnee verunreinigt wird. Heißt: Auf die Wasserökologie sei zu achten.
Der Schnee in der Salzach
In Salzburg ist die Schneeräumung in die Salzach möglich. Die für die Schneeräumung zuständige Stelle der Stadt Salzburg sagte auf Anfrage von ORF.at, dass man für zwei Stellen entlang der Salzach alle nötigen Genehmigungen habe. Gerade in den vergangenen Wochen habe man diese Möglichkeit genutzt, heißt es. Wenn Privatpersonen Schnee in die Salzach entsorgen wollen, müssen sie zuerst bei der Behörde dafür ansuchen. Danach erfolgen „Stichprobenkontrollen“, ob der Schnee sauber ist. Eine eigene Schneedeponie besitzt die Stadt übrigens nicht, der Schnee wird an den Straßenrand geräumt.
Anfang des Jahres wurde bereits vor „illegalen Schneeräumungen“ gewarnt. Denn wegen der Schneemassen sei immer wieder beobachtet worden, dass mit Schaufeln oder sogar Baggern massenweise Schnee in die Gewässer gekippt wurde. Laut der Leiterin der Gruppe Umwelt und Forst in der Bezirkshauptmannschaft Salzburg Land, Karin Rainer-Wenger, sind laut Gesetz Strafen bis zu 36.000 Euro möglich – mehr dazu in salzburg.ORF.at.
Platz am Straßenrand
Wie viel Schnee in Flüssen und Bächen landet, kann nicht genau beziffert werden. In Graz sei der Bedarf derzeit eher gering, hieß es auf Anfrage. Entlang der Mur gibt es eine „Schneeabsturzstelle“, von der aus die weiße Pracht in die Mur geschoben werden kann. Auch Gerhard Fürböck, zuständig für den Winterdienst in der Steiermark, sagte, dass die Schneeräumung in Flüssen in „Extremfällen“, wenn es sehr viel geschneit hat, durchaus vorgekommen sei.
Aber im Grunde gebe es am Straßenrand genügend Platz für Räumschnee. In Städten und Gemeinden sei die „einfachste und praktikabelste Lösung“, dass der Schnee Richtung Gehsteigkante geschoben wird. „Wir könnten den Schnee auch auf den Gehsteig schieben, dann muss er aber von den Anrainern weggeräumt werden. Das wollen wir freilich nicht.“
Schneehaufen auf dem Gehsteig
Denn gemäß Straßenverkehrsordnung sind Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer verpflichtet, ihre Gehsteige von Schnee und Eis zu räumen. Im Ortsgebiet sind zwischen 6.00 und 22.00 Uhr Gehsteige in einer Breite von bis zu drei Metern von Schnee und Eis zu befreien und zu bestreuen.
Das gilt aber auch für Schneehaufen, die von Schneepflügen der Straßenverwaltung auf den Gehsteig geschoben werden. Und wenn kein Gehsteig vorhanden ist, muss der Straßenrand laut Gesetz in der Breite von einem Meter freigeschaufelt und gestreut werden.