Volksanwaltschaft prüft Anrainerparken in Wien

Die Volksanwaltschaft hat ein Prüfverfahren zur Neuregelung des Anrainerparkens in Wien eingeleitet. Darüber informierte gestern die Bezirksvorstehung der Josefstadt, die eine Beschwerde bei der Institution eingebracht hatte.

Seit 1. Dezember 2018 sind Anrainerparkplätze in Wien auch für den Lieferverkehr und Sozialdienste untertags geöffnet. Die Bezirksvorsteher der Inneren Stadt, Markus Figl, und der Josefstadt, Veronika Mickel (beide ÖVP), stemmen sich seit vielen Monaten gegen die neue Regelung und holten sich dafür Unterstützung von Verfassungsrechtler Bernhard Raschauer, der in einem Gutachten zu dem Schluss kam, dass die Verordnung der Stadt nicht rechtskonform sei.

Nun soll geprüft werden, „mit welchen Überlegungen näherhin der Wiener Magistrat zum Schluss gekommen ist, den Kritikpunkten des Prof. Raschauer nicht zu folgen und an der Neuregelung festzuhalten“, heißt es in dem Schreiben der Volksanwaltschaft an Mickel, das der APA vorliegt. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) wurde von dem Prüforgan um eine Stellungnahme ersucht. Außerdem wurden genaue statistische Daten zu Verfahren wegen Übertretung der Neuregelung angefordert.