Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
Reuters/Francois Lenoir
Karfreitagsurteil

Zeit für Neuregelung ist knapp

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Karfreitag sorgt für Debatten, endlos Zeit für Diskussionen gibt es aber nicht. Der nächste Freitag vor Ostern ist der 19. April, und bis dahin muss die Bundesregierung handeln. Zuvor geht der Ball allerdings an den Obersten Gerichtshof (OGH) zurück.

Laut der Entscheidung des EuGH vom Dienstag stellt die bisherige Praxis, nur Angehörigen der evangelischen Kirchen sowie dreier weiterer Glaubensgemeinschaften einen bezahlten Feiertag zu gewähren, eine Diskriminierung dar. Das Gericht urteilte in dem Rechtsstreit, nachdem der OGH die EU-Richter um Klärung ersucht hatte. Nun ist er wieder selbst am Zug und muss das in Österreich laufende Verfahren gemäß dem EuGH-Urteil abschließend entscheiden.

Wie lange das dauert, lasse sich aber noch nicht sagen, hieß es am Dienstag. Die Entscheidung des EuGH betreffe den konkreten Fall zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber und habe keine allgemeine Gültigkeit, betonte eine Sprecherin des OGH. Was die konkreten Auswirkungen des EuGH-Entscheids betrifft, ist nun die Bundesregierung am Zug, die schon angekündigt hat, genau zu prüfen und weitere Schritte demnächst bekanntzugeben.

Ministerinnen ablehnend

Die Mitglieder der Regierung zeigten sich am Mittwoch gegenüber einem zusätzlichen bezahlten Feiertag ablehnend. Wirtschaftsministerin Magarete Schramböck (ÖVP) sagte am Rande einer Veranstaltung: „Es macht keinen Sinn, Arbeitsplätze zu riskieren, indem man einen zusätzlichen Feiertag einführt.“ Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) versicherte, man werde zum Karfreitag eine Lösung finden. Es gelte, die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern unter einen Hut zu bringen, gleichzeitig verstehe sie jene Arbeitnehmer, die einen Feiertag wollen.

Ein recht klares Nein ließ bereits Schramböck durchklingen, es sei wichtig, dass der Wirtschaftsstandort nicht geschwächt werde. Sie verwies darauf, dass Österreich ohnehin bereits 13 Feiertage habe. Auf die Frage, welche Lösung sie sich nach dem EuGH-Urteil vorstellen kann, wollte sie nicht näher eingehen. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wollte bei der Pressekonferenz zur Jobbörse für Asylberechtigte vorerst nichts zu diesem Thema sagen. Er sagte, dass er nur Fragen zum Thema beantworte, und verwies auf den zu Mittag im Bundeskanzleramt stattfindenden Ministerrat, bei dem entsprechende Fragen gestellt werden können.

Analyse von Dieter Bornemann (ORF)

Unternehmen könnten verpflichtet werden, Beschäftigten am Karfreitag Feiertagszuschläge zu bezahlen. Zuerst muss aber die Regierung handeln. Dieter Bornemann erklärt die Hintergründe.

Rege Debatte unter Sozialpartnern

Nach seiner Bekanntgabe sorgte das Urteil für eine rege Diskussion unter den Sozialpartnern. Während Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB), SPÖ und Arbeiterkammer (AK) für einen freien Tag für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer plädierten, sprachen sich Wirtschaftskammer (WKÖ), ÖVP-Wirtschaftsbund und Industriellenvereinigung (IV) gegen eine weitere Belastung für Unternehmen aus. Der EuGH hatte auch entschieden, dass Arbeitgeber in Österreich verpflichtet werden könnten, allen Beschäftigten unabhängig von ihrer Religion am Karfreitag ein Feiertagsentgelt zu zahlen.

ÖGB will Feiertag für alle

Der ÖGB forderte, den Karfreitag zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen. Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB, begründete die Forderung nach einem Feiertag für alle damit, dass die Österreicher mit ihren wöchentlichen Arbeitszeiten auf einem der europäischen Spitzenplätze lägen.

„Immer wieder wird behauptet, dass es in Österreich zu viele gesetzliche Feiertage gäbe“, so Achitz. „Dabei verschweigen die Arbeitgeber aber, dass manche davon ohnehin jedes Jahr auf einen Sonntag fallen, nämlich Oster- und Pfingstsonntag. Auch der 6. Jänner ist heuer als Feiertag de facto ausgefallen, weil er auf einem Sonntag zu liegen kam“, hieß es weiter vom ÖGB. Die SPÖ schloss sich in einer Aussendung der ÖGB-Forderung an. Die Arbeiterinnen und Arbeiter hätten sich das verdient, so der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried.

Wirtschaft warnt vor hohen Kosten

Der Generalsekretär der WKÖ, Karlheinz Kopf, sagte, Österreich sei mit 13 Feiertagen im Jahr schon jetzt unter jenen Ländern mit den großzügigsten Feiertagsregeln in Europa. „Ein zusätzlicher Feiertag würde die österreichische Wirtschaft 600 Millionen Euro kosten“, so Kopf.

Der Wirtschaftsbund betonte, dass die Umsetzung des EuGH-Urteils die Unternehmen nicht belasten dürfe. Rene Tritscher, Generalsekretär des Wirtschaftsbundes, erinnerte in einer Aussendung daran, dass der Karfreitag derzeit per Gesetz nur für etwa vier Prozent der Österreicher arbeitsfrei ist. „Ein zusätzlicher Feiertag ist für die Wirtschaft nicht tragbar“, so Tritscher.

„Kein Bedarf“ bei der IV

AK-Präsidentin Renate Anderl sagte am Rande einer Pressekonferenz, dass man nun zunächst die Reaktion der Bundesregierung abwarten wolle. Es gebe viele Fragen, die offen seien. Wobei sie hoffe, dass man nun nicht alle Feiertage diskutiere. Auch die Frage, ob man einen anderen nun möglicherweise streiche, müsste man allen Arbeitnehmern stellen, so Anderl. „Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man dazu bereit ist“, sagte sie.

Die IV sieht ebenfalls keinen Bedarf an einem weiteren gesetzlichen Feiertag. „Mit insgesamt 13 gesetzlichen Feier- plus mindestens 25 Urlaubstagen gewährt Österreich schon bisher auch ohne Karfreitag Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine sehr hohe Anzahl an freien Arbeitstagen“, so Christoph Neumayer, Generalsekretär der IV.

Positive Reaktionen kamen aus den betroffenen Kirchen. „Im Moment erleichtert“ ist der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker, wie es in einer ersten Stellungnahme der evangelischen Kirchen heißt. Denn: „Das Urteil spielt den Ball zurück an den Gesetzgeber in Österreich“, so Bünker – mehr dazu in religion.ORF.at.

Kaum rückwirkende Urteile

Unklar ist noch, inwieweit das Urteil auch den jüdischen Versöhnungstag Jom Kippur betrifft. Er gilt laut Generalkollektivvertrag als arbeitsfreier Tag für Jüdinnen und Juden. „Es ist eine ähnliche Problematik. Der Europäische Gerichtshof hat sich aber zu dieser Frage nicht geäußert“, sagte Rolf Gleißner, zuständig für Sozialpolitik in der WKÖ, im Ö1-Mittagsjournal. Jom Kippur sei außerdem nicht im Arbeitsruhegesetz verankert. „Das heißt, die Frage wäre dort vielleicht ein bisschen anders zu sehen.“

Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, Oskar Deutsch, sieht den Feiertag aber nicht in Gefahr. Das EuGH-Urteil habe aus seiner Sicht nichts mit den Regelungen für jüdische Arbeitnehmer am Jom Kippur zu tun, denn „das eine ist die gesetzliche Ebene, das andere eine kollektivvertragliche Regelung“ – mehr dazu in religion.ORF.at.

Für die Rückwirkung seines Urteils hat der EU-Gerichtshof jedenfalls Grenzen gesetzt. Die EU-Richter entschieden nämlich, dass ein Arbeitnehmer beim Arbeitgeber einen Feiertag auch beantragt haben muss. Das würde wahrscheinlich bedeuten, dass die Zahl der Fälle, in denen eine Diskriminierung rückwirkend angefochten werden kann, begrenzt bleibt.