Kanzleramtsminister Gernot Blümel
APA/Georg Hochmuth
Karfreitagsurteil

Regierung winkt bei Feiertag für alle ab

Die Regierung wird wegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Karfreitag in Gespräche eintreten. Das sagte EU-Minister und ÖVP-Regierungskoordinator Gernot Blümel am Mittwoch nach dem Ministerrat. Doch Faktum sei, dass man nicht einen zusätzlichen Feiertag einführen könne, so Blümel auf eine entsprechende Frage einer Journalistin.

„Die bestehende Regelung war eine gute und hat nicht umsonst so lange gehalten“, so Blümel. Eine rechtliche Klärung müsse durchgeführt werden. Man werde Gespräche mit allen Beteiligten führen, so Blümel weiter. Der Status quo solle auf rechtskonformer Basis erhalten bleiben. Niemand werde etwas weggenommen. Man sei mit dem evangelisch-lutherischen Bischof Michael Bünker in Kontakt. Auch auf die Sozialpartner wolle man zugehen, so der Minister. Der ÖGB forderte ja nach dem EuGH-Urteil einen Feiertag für alle.

Vor Blümel hatte bereits Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am Rande einer Veranstaltung gesagt: „Es macht keinen Sinn, Arbeitsplätze zu riskieren, indem man einen zusätzlichen Feiertag einführt.“ Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) versicherte, man werde zum Karfreitag eine Lösung finden. Es gelte, die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern unter einen Hut zu bringen, gleichzeitig verstehe sie jene Arbeitnehmer, die einen Feiertag wollen.

Ein recht klares Nein ließ Schramböck durchklingen: Es sei wichtig, dass der Wirtschaftsstandort nicht geschwächt werde. Sie verwies darauf, dass Österreich ohnehin bereits 13 Feiertage habe. Auf die Frage, welche Lösung sie sich nach dem EuGH-Urteil vorstellen kann, wollte sie nicht näher eingehen.

EuGH sieht Diskriminierung

Laut der Entscheidung des EuGH von Dienstag stellt die bisherige Praxis, nur Angehörigen der evangelischen Kirchen sowie dreier weiterer Glaubensgemeinschaften einen bezahlten Feiertag zu gewähren, eine Diskriminierung dar. Das Gericht urteilte in dem Rechtsstreit, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) die EU-Richter um Klärung ersucht hatte. Nun ist er wieder selbst am Zug und muss das in Österreich laufende Verfahren gemäß dem EuGH-Urteil abschließend entscheiden.

Wie lange das dauert, lasse sich aber noch nicht sagen, hieß es am Dienstag. Die Entscheidung des EuGH betreffe den konkreten Fall zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber und habe keine allgemeine Gültigkeit, betonte eine Sprecherin des OGH.

ORF-Reporter Dittlbacher über das Thema Karfreitag im Ministerrat

Fritz Dittlbacher berichtet, welche Lösungen in der Feiertagsfrage anlässlich des EuGH-Urteils zum Karfreitag für die Regierung infrage kommen.

WKÖ steht für Gespräche bereit

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) begrüßte die Position der Regierung. „Wir wollen weder der evangelischen Glaubensgemeinschaft einen Feiertag wegnehmen, wir wollen aber auch keine neuen Belastungen im Ausmaß von mehreren hundert Millionen Euro für unsere Betriebe", so WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. Das Zusammenleben der Religionen funktioniere in den österreichischen Betrieben gut. „In das sozial- und religionspolitisch sensible Thema der religiösen Feiertage sollte man daher behutsam und nicht leichtfertig eingreifen“, so Kopf. Die Sozialpartner hätten darin große Erfahrung. „Die Wirtschaftskammer Österreich steht bereit, sofort konstruktive Gespräche zu führen“, so Kopf.

Vor untragbarer Belastung für die Tourismusbetriebe warnte indes Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKÖ. „Ein zusätzlicher Feiertag würde für die Betriebe an diesem Tag zu einer Verdoppelung der Arbeitskosten führen“, so Nocker-Schwarzenbacher. Die Industriellenvereinigung (IV) unterstütze den „angekündigten sachorientierten und konstruktiven Weg“ der Bundesregierung, so die IV in einer Aussendung.

Zahlen nur grobe Schätzung

Rund 600 Mio. Euro würde ein zusätzlicher Feiertag die Wirtschaft kosten, hieß es von deren Vertretern in der Diskussion über den Karfreitag. Bei Nachfrage der APA wird aber klar, dass diese Zahl lediglich eine grobe Schätzung ist. Denn hier wurde die Gesamtleistung der Privatwirtschaft von 140 Mrd. Euro durch 220 Arbeitstage dividiert.

Dass es in manchen Branchen bereits teilweise Viertagewochen mit freien Freitag gibt und meist am Freitag weniger Arbeitsstunden anfallen als von Montag bis Donnerstag, wurde beispielsweise nicht berücksichtigt. Ausgeklammert wurde auch der gesamte öffentliche Bereich von der Lehrerin bis zum Polizisten. Konkrete Zahlen oder Berechnungen konnten auf APA-Anfrage weder Wirtschaftskammer noch Gewerkschaftsbund nennen.

ÖGB fordert weiter Feiertag für alle

ÖGB-Chef Wolfgang Katzian wiederholte unterdessen am Mittwoch die Forderung der Arbeitnehmervertreter, dass der Karfreitag ein Feiertag für alle werden soll. Das sei nun die Rechtslage nach dem EuGH-Urteil. Ein zusätzlicher freier Tag sei durch die arbeitgeberfreundlichen Regeln der jetzigen Bundesregierung – sprich Zwölfstundentag – sowie die gute Konjunktur gerechtfertigt. Außerdem seien die Arbeitgeber bei der Bezahlung der Überstunden säumig. „Wir wissen auch ganz genau, dass eine Vielzahl an Überstunden nicht bezahlt werden, immer weniger Überstunden bezahlt werden, weil es erwartet wird, dass die Leute mehr arbeiten.“

Die Christgewerkschafter sehen den Karfreitag als Feiertag als „Optimalfall“. „Noch viel wichtiger ist uns aber die Umsetzung der sechsten Urlaubswoche“, so Cornelia Pöttinger, Spitzenkandidatin des ÖAAB-FCG bei der bevorstehenden AK-Wahl.

Die Arbeiterkammer gab indes in einer Aussendung von Mittwoch Tipps, wie man zu einem freien Karfreitag kommt – Allerdings mit der Einschränkung, dass die Regierung nicht eine Gesetzesänderung einleitet. Die Arbeiterkammer stellte auf ihrer Homepage bereits ein Musterschreiben für die Geltendmachung des Feiertagsanspruchs bereit. Auch Jetzt (ehemals Liste Pilz) forderte am Mittwoch, dass der Karfreitag ein Feiertag für alle wird.