Fall von Aufseher in Sobibor vor Menschenrechtsgericht

Der Fall eines verstorbenen früheren Aufsehers im NS-Vernichtungslager Sobibor beschäftigt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Straßburger Richter wollen heute über eine Beschwerde seiner Witwe und seines Sohnes gegen Deutschland entscheiden. Sie wehren sich dagegen, dass der deutsche Staat die Anwaltskosten des Verstorbenen nicht zahlte, nachdem das Verfahren gegen ihn wegen seines Todes eingestellt worden war.

John Demjanjuk nach seiner Verurteilung 2011
APA/AFP/Christof Stache
Demjanjuk nach seiner Verurteilung 2011

Der gebürtige Ukrainer John Demjanjuk starb 2012 im Alter von 91 Jahren in einem bayrischen Pflegeheim – zehn Monate nach seiner Verurteilung als Holocaust-Mittäter. Das Landgericht München hatte ihn wegen Beihilfe zum Mord an mehr als 28.000 Juden im Lager Sobibor in Polen zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten beim Bundesgerichtshof Revision ein. Demjanjuk starb jedoch, bevor sich das Gericht damit befassen konnte. Das Verfahren am Landgericht wurde eingestellt; es wurde auch entschieden, dass der deutsche Staat nicht für die Auslagen des Toten aufkommt. Eine Verfassungsbeschwerde dagegen scheiterte.