Familienbeihilfe: EU will Verfahren gegen Österreich

Die EU-Kommission will heute ein EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen der von der österreichischen Bundesregierung beschlossenen Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland starten. Das Verstoßverfahren soll laut APA im schriftlichen Prozedere durchgehen.

Die EU-Kommission hatte bereits klar gemacht, dass sie nicht zögern werde, in dieser Angelegenheit von ihren Möglichkeiten als Hüterin der Verträge Gebrauch zu machen, sobald das Gesetz endgültig verabschiedet und bekanntgemacht wurde. Das österreichische Gesetz ist seit Dezember im Amtsblatt veröffentlicht.

Nach EU-Recht nicht erlaubt

Nach bisherigen Aussagen der EU-Kommission ist eine Indexierung nach dem EU-Recht nicht erlaubt, das habe auch der Europäische Gerichtshof bestätigt. Die EU-Kommission vertritt den Standpunkt, dass Arbeitnehmer dieselben Beihilfen in Anspruch nehmen dürfen, für die sie Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen.

Die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens wäre der erste Schritt. Erst nach einem zweiten Mahnschreiben mit der Möglichkeit für Österreich zur Stellungnahme kann die EU-Kommission entscheiden, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen.