Google legt gegen Datenschutzstrafe Einspruch ein

Google legt Einspruch gegen die Datenschutzstrafe von 50 Millionen Euro in Frankreich ein. Man habe hart an einem Zustimmungsverfahren für personalisierte Werbung gearbeitet, das möglichst transparent sein sollte und auf Empfehlungen der Regulierer basierte, sagte der Internetkonzern zur Begründung gestern.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte am Montag eine Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgestellt. Es war die erste größere Strafe in Zusammenhang mit der seit Ende Mai 2018 greifenden DSGVO. Die französische Behörde war unter anderem auf Initiative der vom österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gegründeten Organisation noyb (None of Your Business, zu deutsch: „Das geht dich nichts an“) tätig geworden.

Google laut CNIL zu intransparent

Die CNIL hatte unter anderem erklärt, die von Google eingeholte Zustimmung zur Anzeige personalisierter Werbung sei nicht gültig, weil die Nutzer und Nutzerinnen nicht ausreichend informiert würden. So sei die Vielfalt der beteiligten Google-Dienste wie YouTube, Google Maps und der Internetsuche nicht ersichtlich.

Außerdem seien Informationen zur Verwendung erhobener Daten und dem Speicherzeitraum für die Nutzer und Nutzerinnen nicht einfach genug zugänglich. Sie seien über mehrere Dokumente verteilt und müssten über Links und Buttons durchgeklickt werden. Zudem seien einige Informationen unklar formuliert.