Der Leiter der Gruppe V/C (Asyl und Rückkehr), Wolfgang Taucher, überreicht Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) eine Grafik
APA/Hans Punz
„Trendumkehr“

Kickl präsentiert Bilanz zu Asylzahlen

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Wien die Asylbilanz für das Jahr 2018 gezogen. Mit den Ergebnissen zeigte er sich sehr zufrieden – und betonte mehr als einmal die Einhaltung rechtsstaatlicher Kriterien aller Verfahren.

Die Zahl der Asylanträge in Österreich sank im Vorjahr erneut stark, und zwar von 24.735 im Jahr 2017 auf 13.400 im Vorjahr. Im Jahr 2015 waren noch knapp 90.000 Ansuchen gestellt worden. Die meisten Antragstellerinnen und Antragsteller kamen 2018 aus Syrien (3.300) und Afghanistan (2.000).

Der scheidende Leiter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Wolfgang Taucher, sagte, dass mittlerweile so gut wie alle Anträge aus vergangenen Jahren abgearbeitet worden seien. 95 Prozent der Anträge seit 2015 seien erledigt. „Ich ziehe den Hut“, sagte der Innenminister in Richtung der Behörde.

Gesunkene Verfahrensdauer

Auch die Verfahrensdauer sei auf sechs Monate gesunken, Tendenz sinkend. Sektionschef Peter Webinger gab als Ziel aus, diese auf unter drei Monate zu senken. Zudem gebe es beschleunigte Verfahren („Fast Track Procedures“), in denen aufgrund eines sicheren Herkunftsstaates besonders rasch agiert werden könne. 750 dieser Verfahren habe es 2018 bereits gegeben, durchschnittlich dauerten diese 27 Tage.

Grafik zu den Asylanträgen in Österreich 2018
Grafik: APA/ORF.at; Quelle: APA/BMI

Der Ausgang der Asylverfahren gestaltete sich für die Werber und Werberinnen im Vorjahr in der Erstinstanz weniger erfolgreich. Schutzgewährende Entscheidungen gab es nur in 35 Prozent der Fälle, was ein Minus von acht Prozent bedeutet. Auf der anderen Seite stiegen die negativen Entscheidungen auf 57 Prozent.

Taucher sprach von einer Trendumkehr im österreichischen Asylwesen: „Es gibt einen Trend weg von schutzgewährenden Entscheidungen zu grundsätzlich negativen Entscheidungen.“ Von den großen Gruppen die mit Abstand besten Chancen haben unverändert Syrer, für die 94 Prozent der Entscheidungen positiv ausfallen. Auch bei Flüchtlingen aus Somalia liegt die Erfolgsquote bei über zwei Drittel. Ob es 2019 Abschiebungen nach Syrien geben wird, ist laut Kickl unklar.

Fokus auf Zwangsabschiebungen

Gesteigert wurde die Zahl der Außerlandesbringungen, und zwar auf 12.611 Ausreisen. Auffällig ist, dass die Zahl der Zwangsabschiebungen mit plus 47 Prozent deutlich stärker stieg als jene der freiwilligen Ausreisen mit neun Prozent. So wuchs auch die Zahl der Schubhaftfälle von gut 4.600 auf 5.000. Charterflüge in Drittstaaten gab es 2018 immerhin 72 und damit 14 mehr als im Jahr davor. Neue Destinationen waren dabei Bangladesch, Bosnien und Aserbaidschan.

Der Leiter der Gruppe V/C (Asyl und Rückkehr), Wolfgang Taucher, Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) und der Leiter der Sektion V, Peter Webinger
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Taucher, Kickl und Webinger (v. l. n. r.) präsentierten die Jahresbilanz des BFA

Österreich sei Vorreiter, wenn es darum gehe Asylverfahren mit Rückführungsverfahren zu kombinieren und zudem eines der aktivsten EU-Mitgliedsländer bei Abschiebungen, zeigte sich Taucher stolz. Europaweit habe es etwa 18 Charterflüge nach Afghanistan gegeben – sechs davon waren Frontex Charter aus Österreich. Zurückgewiesen hat Taucher Vorwürfe, wonach oft die Falschen abgeschoben würden. 42 Prozent der zwangsweise Abgeschobenen seien verurteilte Straftäter.

Verfahren nach „rechtsstaatlichen Kriterien“

Kickl kritisierte, dass negative Asylbescheide immer mit dem Vorwurf der Unmenschlichkeit einhergingen und Rückführungen nach Afghanistan seitens Opposition als „amtliche Mordversuche“ bezeichnet würden. Er sagte wiederholt, dass alle Stufen des Asylverfahrens nach „streng rechtsstaatlichen Kriterien und Prinzipien“ erfoltgen. Kritik an seinen jüngsten Aussagen, wonach das Recht der Politik zu folgen habe, wies der Innenminister zurück.

Bilanz des Bundesamtes für Asyl

Im Jahr 2018 haben weniger Menschen in Österreich um Asyl angesucht als im Jahr 2017. Das Bundesamt für Asyl hat gemeinsam mit Kickl Bilanz gezogen.

Einerseits sagte Kickl, er bekenne sich zu 100 Prozent zum Legalitätsprinzip, andererseits verwies er darauf, dass die Gesetze eben von der Politik gemacht und diese dann von der Justiz vollzogen würden. Bezüglich seiner umstrittenen Aussagen zur Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Österreich im Verfassungsrang steht, hielt der Innenminister allgemein fest, dass ja auch Gesetze immer wieder überprüft und allenfalls novelliert würden.

Kickl an Moser: „Bin keine Leasingfirma“

Kickl zeigte auch trotz der gesunkenen Arbeitsmenge im BFA nicht allzu viel Bereitschaft, Personal an ÖVP-Justizminister Josef Moser abzutreten, wie dieser angeregt hatte: „Ich bin keine Personalleasingfirma“, sagte der Ressortchef. Dennoch sei er „gesprächs- und kooperationsbereit“.

Wenn er Personal zur Verfügung stelle könne, ohne dass die Kernaufgaben seines Ressorts darunter leiden, könne man über eine Unterstützung des Innenministeriums reden. Freilich hätte man ihm das nicht über die Medien ausrichten müssen, sagte Kickl in Richtung Moser.