Marianne Thyssen
Reuters/Yves Herman
Familienbeihilfe

EU leitet Verfahren gegen Österreich ein

Die EU hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Indexierung der Familienbeihilfe eingeleitet. Ein entsprechender Brief wurde an Wien übermittelt, gab die zuständige Sozialkommissarin Marianne Thyssen am Donnerstag in Brüssel bekannt.

Die Indexierung sei „zutiefst unfair“, so die Kommissarin. „Es gibt keine Arbeiter zweiter Klasse, und es gibt keine Kinder zweiter Klasse in der EU“, so Thyssen weiter. Die Maßnahme, die Österreich ergriffen habe, verhindere nicht einen „Sozialtourismus“, sondern treffe diejenigen Menschen, die zum österreichischen Sozialsystem beitragen. Die EU-Kommission habe immer klargemacht, dass es gleiche Leistungen für gleiche Beiträge am selben Platz geben muss. Thyssen stellte auch die Frage, was nach einer Indexierung der Familienbeihilfe noch komme, etwa die Einschränkung von Pensionszahlungen in der EU.

Die Analyse der EU-Kommission habe erneut bestätigt, dass die österreichische Gesetzgebung nicht im Einklang mit EU-Recht stehe. Die Maßnahme verstoße „sowohl gegen die EU-Vorschriften über die soziale Sicherheit als auch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“, so die Kommission. „Der Umstand, dass die Lebenshaltungskosten in einem solchen Mitgliedsstaat niedriger sind als in Österreich, ist für eine Leistung, die als Pauschalbetrag ohne Bezug zu den tatsächlichen Unterhaltskosten für ein Kind ausbezahlt wird, nicht relevant.“

Die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens ist der erste Schritt. Erst nach einem zweiten Mahnschreiben mit der Möglichkeit für Österreich zur Stellungnahme kann die EU-Kommission entscheiden, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen. Wien hat nun zwei Monate Zeit, auf die EU zu reagieren.

Familienministerin zeigt sich gelassen

Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) zeigte sich gelassen. Es müsse in der „richtigen Relation“ gesehen werden und sei nichts Unübliches, hieß es in einer Stellungnahme am Donnerstag. 2017 seien täglich rund zwei Verfahren (716) gegen EU-Mitgliedsstaaten eröffnet worden, und bis Jahresende seien über 1.500 Vertragsverletzungsverfahren noch offen gewesen, so Bogner-Strauß.

Es stehe der Kommission frei, die Indexierung der Familienbeihilfe zu überprüfen. „Wir gehen weiterhin davon aus, dass die von uns gewählte Lösung mit europäischem Recht vereinbar ist“, so Bogner-Strauß weiter. Sofern die Kommission sich nicht von den österreichischen Argumenten überzeugen lasse, liege es schließlich am EuGH, darüber zu entscheiden, sagte die Ministerin.

Das Ministerium beruft sich in seiner Rechtsansicht auf den Wiener Sozialrechtler Wolfgang Mazal, der in einem Rechtsgutachten der Indexierungsmaßnahme Europarechtskonformität attestiert hatte. Das Ministerium wies zudem darauf hin, dass rumänische Kinder, deren Eltern in Österreich arbeiten, weiterhin mehr Geld bekommen würden als jene, deren Eltern in Rumänien tätig sind.

Vilimsky kritisiert EU, Opposition die Regierung

Auch für den Leiter der FPÖ-Delegation im EU-Parlament, Harald Vilimsky, widerspricht die österreichische Regelung nicht EU-Recht. Die Familienbeihilfe werde nicht aufgrund einer Erwerbstätigkeit bezahlt, zudem werde gemäß Familienlastenausgleichsgesetz aufgrund des Wohnortes eines Kindes bei einem Elternteil ausbezahlt. Der Argumentation der EU schloss sich hingegen die SPÖ-Delegationsleiterin im Europaparlament, Evelyn Regner, an. Jedes Kind müsse gleich viel wert sein, so Regner, die erwartet, dass die Indexierung vor dem EuGH landen wird.

Familienbeihilfe: EU-Verfahren gegen Österreich

Österreichs neue Regelung zur Kinderbeihilfe verstößt gegen EU-Recht, dieser Ansicht ist Sozialkommissarin Mariann Thyssen, die in Brüssel den Start eines Verfahrens wegen Vertragsverletzung angekündigt hat.

NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard kritisierte bereits vor der offiziellen Bekanntgabe der EU-Kommission das europarechtswidrige Festhalten von ÖVP und FPÖ an der Indexierung und die Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahren. Das sei „schlicht unverantwortlich“. Ähnlich Daniela Holzinger, Jetzt-Familiensprecherin, die vor „Strafzahlungen in Millionenhöhe“ warnt, die schließlich von den Steuerzahlern getragen werden müssten. Die Regierung habe es versäumt, während des EU-Ratsvorsitz eine europäische Lösung zu erreichen.

Beschwerde von sieben EU-Ländern

Die EU-Kommission hatte bereits im Oktober klargemacht, dass sie nicht zögern werde, in dieser Angelegenheit von ihren Möglichkeiten als Hüterin der Verträge Gebrauch zu machen, sobald das Gesetz endgültig verabschiedet und bekanntgemacht würde. Das Gesetz wurde bereits im Dezember im Amtsblatt veröffentlicht, die EU-Behörde wartete aber offenbar das Ende der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft im vergangenen Halbjahr ab.

Das derzeitige EU-Vorsitzland Rumänien hatte sich in dieser Angelegenheit bereits im Oktober an Thyssen gewandt. Im November sendeten sieben weitere von der Kürzung betroffene Länder – Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Polen, Bulgarien, Litauen, Slowenien – einen diesbezüglichen Brief an Thyssen, in dem sie um die Unterstützung der EU-Kommission baten. Ungarn wandte sich laut eigenen Aussagen auch direkt an Österreich, erhielt aber keine Reaktion. Daraufhin ersuchte die ungarische Regierung Thyssen vorige Woche nochmals, ein Vertragsverletzungsverfahren anzustreben.

Rumänien erwägt Gang vor EuGH

Rumänien stellte auch eine Klage vor dem EuGH in den Raum, was dem EU-Vorsitzland Kritik aus Österreich einbrachte. Ein Vorsitzland sollte sich „möglichst neutral“ verhalten, hieß es Anfang Jänner aus dem Familienministerium. Die Indexierung bringe mehr Gerechtigkeit, die Familienbeihilfe sei kein Gehaltsbestandteil und keine Versicherungsleistung, so Bogner-Strauß damals. Das Gesetz war im Herbst während des österreichischen Ratsvorsitzes beschlossen worden.

Neben dem allgemeinem Diskriminierungsverbot stützt sich die EU-Kommission auch auf die detailliertere EU-Gesetzgebung. So ist in der geltenden EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit von 2004 festgehalten, dass Wohnortklauseln aufgehoben sind. In Artikel 7 heißt es: „Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, dürfen Geldleistungen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedsstaaten oder nach dieser Verordnung zu zahlen sind, nicht aufgrund der Tatsache gekürzt, geändert, zum Ruhen gebracht, entzogen oder beschlagnahmt werden, dass der Berechtigte oder seine Familienangehörigen in einem anderen als dem Mitgliedsstaat wohnt bzw. wohnen, in dem der zur Zahlung verpflichtete Träger seinen Sitz hat.“

125.000 Kinder von Kürzungen betroffen

Seit 1. Jänner wird die österreichische Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder entsprechend den dortigen Lebenshaltungskosten indexiert. 125.000 Kinder sind von einer Kürzung betroffen, die meisten von ihnen leben in Ungarn (38.700), der Slowakei (27.180), Polen (14.865) und Rumänien (14.213). In Zukunft gibt es somit für ein Kind von bis zu zwei Jahren, das etwa in Rumänien lebt, nur noch 56,20 Euro österreichische Familienbeihilfe monatlich statt bisher 114 Euro; für Drei- bis Neunjährige sind es nun 60,10 statt 121,90 Euro. Für Deutschland beträgt die Differenz drei Euro.

Die Regierung erwartet sich nach früheren Angaben Einsparungen von 114 Millionen Euro pro Jahr. 2017 wurden 253,2 Millionen Euro an Beihilfen ins Ausland bezahlt. Eine etwas höhere Leistung gibt es durch die Verordnung für Kinder in den Ländern Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island und Luxemburg. Auch in den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz und Großbritannien wird eine höhere Familienbeihilfe gezahlt. Betroffen sind davon die Eltern von rund 400 Kindern, geht aus einer Auflistung des Familienministeriums aus dem Vorjahr hervor.

EU geht auch bei Artenschutz gegen Wien vor

Neben dem Vertragsverletzungsverfahren zur Familienbeihilfe geht die EU-Kommission auch in anderen Bereichen gegen Österreich vor. Die Brüsseler Behörde forderte Österreich am Donnerstag auf, die Bestimmungen des UNO-Artenschutzabkommens – des „Nagoya-Protokolls“ – umzusetzen. Außerdem verlangte sie von Österreich, Gesundheitskosten im EU-Ausland gemäß einer EU-Richtlinie zu erstatten.