Bayerin scheiterte mit Klage gegen Kuhglocken

Die Kuhglocken auf einer Weide im oberbayrischen Holzkirchen werden nicht verboten. Ein Gericht in München wies heute die Klage einer Nachbarin ab, die mit ihrem Mann am Ortsrand lebt und sich von den Kühen, dem Geläute, aber auch von Gerüchen und Fliegen gestört fühlte.

Der Streit mit der Bäuerin zieht sich seit Jahren hin. Nach dem Ehemann, dem das Anwesen gehört, klagte nun seine Frau. Ihr stehe kein Anspruch zu, begründete die Kammer nun die Abweisung der Klage. Sie sei nicht Eigentümerin des Grundstücks.

Zudem äußerte das Gericht Bedenken, ob die von der Frau vorgebrachte Belästigung wesentlich sei, und auch an der von ihr vorgebrachten „Ortsunüblichkeit“ der Weidenutzung hatte das Gericht Zweifel. Zuvor war schon der Ehemann mit seinem Kreuzzug gegen die Kuhglocken vor dem Landgericht München II gescheitert – nicht zuletzt wegen eines Vergleichs, den er früher mit der Bäuerin geschlossen hatte.