Italien muss der erst wegen Mordes verurteilten und dann freigesprochenen US-Bürgerin Amanda Knox mehr als 18.000 Euro Entschädigung zahlen. Die italienischen Behörden hätten bei der Befragung Knox’ mehrere ihrer Menschenrechte verletzt, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute in Straßburg.
So sei man nicht den Anschuldigungen der US-Amerikanerin nachgegangen, von der Polizei geschlagen und unter Druck gesetzt worden zu sein, hieß es. Außerdem habe Italien nicht zufriedenstellend begründet, warum Knox im Jahr 2007 bei einem entscheidenden Polizeiverhör keine anwaltliche Vertretung gestellt bekommen habe.
Damit habe Italien gegen das Recht auf eine faires Verfahren sowie – auf prozeduraler Ebene – gegen das Misshandlungsverbot verstoßen. Das Urteil kann innerhalb von drei Monaten angefochten werden.
Jahrelanges Justizgerangel
Knox war 2009 wegen Mordes an der britischen Austauschstudentin Meredith Kercher in Italien zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden – nach fast acht Jahren Justizgerangel kam jedoch der Freispruch für Knox.
Sie hatte als „Engel mit den Eisaugen“ Bekanntheit erlangt und war schon rund vier Jahre in Haft gesessen. Ein Urteil wegen falscher Verdächtigung blieb jedoch bestehen.