„Ehe für alle“: Kritik an Einschränkung für binationale Paare

Seit Jahresbeginn gilt in Österreich die „Ehe für alle“. Für binationale homosexuelle Paare gibt es allerdings Einschränkungen, was für Kritik sorgt.

Das Innenministerium informierte die Landesregierungen und die Wiener Magistrate Anfang Jänner mittels einer Mitteilung über die Vorgangsweise bei homosexuellen Paaren, bei denen eine Person aus einem anderen Land stammt, berichtete der „Standard“ (Donnerstag-Ausgabe).

Ist die Ehe in einem Herkunftsstaat verboten, so gelte das auch in Österreich. Betroffene dürfen in dem Fall aber eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Auch homosexuelle Paare, die vor 2019 in einem anderen Land geheiratet haben, werden in Österreich nicht als Ehepaar akzeptiert. Diese müssten hierzulande ein zweites Mal heiraten.

Verärgerung in Wien

Wien hatte, nachdem die Durchführungsbestimmung des zuständigen Innenministeriums recht lange auf sich warten ließen, eine eigene Handlungsanleitung für die Standesämter ausgegeben. Inzwischen stellte sich aber heraus, dass die Bundesregierung festgelegt hat, dass bestimmte Ehen in Österreich trotzdem nicht geschlossen werden können, teilte die Stadt in einer Aussendung mit.

Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) kritisierte darin das „Chaos“ und die „Schikanen“, das Innenministerium sei aber die zuständige Oberbehörde. Enttäuscht vom „Einknicken“ der Stadt Wien zeigte sich das Rechtskomitee Lambda. Dessen Präsident Helmut Graupner sagte: „Wir sind bestürzt über die ungebrochen boshafte Diskriminierungslust im Bund und schwer enttäuscht über die Stadt Wien.“

„Bürokratische Bösartigkeiten“

Auch NEOS forderte in einer Aussendung das Innenministerium auf, „bürokratische Bösartigkeiten“ sofort zu beenden. Das Verbot für binationale Ehen, wenn ein Partner aus einem Drittland kommt, das keine Ehe für alle kennt, sei willkürlich und nicht nachvollziehbar, so der stellvertretende Klubchef Nikolaus Scherak.