Schüler kehren nach der Pause in ihre Klasse zurück
ORF.at/Carina Kainz
Schule

Neuer Vorschlag für gerechte Finanzierung

An 14 Prozent der Volksschulen und 30 Prozent der Neuen Mittelschulen (NMS) haben besonders viele Kinder großen Förderbedarf. Im derzeitigen Modell des Finanzausgleichs werden die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler allerdings ignoriert, kritisieren Arbeiterkammer (AK) und Städtebund. Sie schlagen eine Schulfinanzierung nach Chancenindex vor.

Laut einer Studie des KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung entscheidet derzeit im Wesentlichen die Zahl der Schülerinnen und Schüler und der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden, wie viele Mittel einzelne Schulen haben. AK und Städtebund wollen stattdessen eine Schulfinanzierung nach dem Chancenindex: Schulen sollen umso mehr Mittel bekommen, je höher der jeweilige Förderbedarf der Kinder ist.

Der Chancenindex

Schulfinanzierung auf Basis eines Chancen- oder Sozialindex wird in unterschiedlichen Varianten seit geraumer Zeit diskutiert. Anhand einer Formel, die soziale Merkmale berücksichtigt, sollen Ressourcen wie Budget und Personal in unterschiedlichem Ausmaß an Schulen verteilt werden.

Schulen in Städten besonders betroffen

Besonders hoch ist der Förderbedarf in den städtischen Ballungsräumen. Hier gibt es besonders viele Kinder, deren Eltern ihnen wegen geringer Bildung oder fehlender Kenntnis der Unterrichtssprache nur schwer beim Lernen helfen können. In Wels sind 82 Prozent der Volksschulen betroffen, zeigt eine Auswertung der Statistik Austria. In Steyr, Wien, Linz und Wiener Neustadt sind es immerhin mehr als die Hälfte.

Derzeit gebe es für Pflichtschulen, also Volksschule, NMS und polytechnische Schule, allerdings ein „schwer durchschaubares Finanzierungssystem, das es letztlich unmöglich macht, auf die Bedürfnisse der einzelnen SchülerInnen einzugehen“, so die AK. Das KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung hat ein Modell erarbeitet, bei dem Schulen für jene Schülerinnen und Schüler, die besondere Unterstützung brauchen, mehr Mittel bekommen.

Abhängig von Bildungsniveau der Eltern

Über den Finanzausgleich sind aktuell sowohl Bund als auch Länder und Gemeinden für die Pflichtschulen zuständig. Die Länder erhalten vom Bund die Mittel für die Lehrer nach Kennzahlen wie Schülerzahl samt Zuschlägen etwa für Kleinschulen, Senkung der Klassenschülerzahlen, Sprachförderung etc. Die Gemeinden bekommen ihr Geld abhängig von der Einwohnerzahl. Damit müssen sie neben Bau und laufendem Betrieb der Pflichtschulen auch nicht pädagogisches Personal wie Erzieher in der Nachmittagsbetreuung bezahlen.

Für einen „aufgabenorientierten Finanzausgleich“ hat das KDZ Pflichtschule und Tagesbetreuung gemeinsam betrachtet. Das Ziel: Jede Schule soll bundesweit einheitlich genug Mittel für den laufenden Aufwand erhalten. Für den Ausbau von Ganztagsschulen, Förderung von Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Bedarf und „Entwicklung von effizienten und zeitgemäßen Schulstrukturen“ (Kooperationen der Gemeinden bei Infrastruktur und Tagesbetreuung) sind Aufschläge vorgesehen. Die Mittel aus dem Finanzausgleich werden nach dem Modell des KDZ auf Länder und Gemeinden nach aufgabenorientierten Kriterien verteilt.

Die Verteilung der Mittel an die einzelnen Schulen soll über den Chancenindex der Arbeiterkammer erfolgen: Dieser sieht vor, dass es neben der Basisfinanzierung für jedes Kind abhängig vom Bildungsniveau der Eltern und – geringer gewichtet – der Umgangssprache des Kindes zusätzliches Geld gibt. Dadurch soll es für Kinder, deren Eltern sie nicht beim Lernen unterstützen oder Nachhilfe zukaufen können, mehr Ressourcen geben.