Kindergeld für Kriseneltern: ÖVP sieht Gleichbehandlung

Die ÖVP hat heute den Antrag zum Kinderbetreuungsgeld für Krisenpflegeeltern verteidigt: Alle Eltern würden damit „gleich und fair behandelt“, so ÖVP-Familiensprecher Norbert Sieber in einer Aussendung. „Da das Krisenpflegewesen der Zuständigkeit der Länder obliegt, werden Krisenpflegeeltern auch von diesen für ihre Leistung finanziell entschädigt“, sagte er. Neben den Leistungen des jeweiligen Bundeslandes stehe Krisenpflegeeltern auch die Familienbeihilfe seitens des Bundes zur Verfügung, so Sieber.

NEOS begrüßte „die Bemühungen um gesetzliche Klarstellung“, Familiensprecher Michael Bernhard forderte aber, die „starren Regelungen“ zum Kindergeld grundsätzlich flexibler zu gestalten, etwa die Voraussetzung eines gemeinsamen Haushaltes zu überdenken.

Debatte über Fristen

Das Thema hatte vergangenes Jahr für Aufregung gesorgt, weil nach einem Entscheid des Oberlandesgerichtes Graz einer Krisenpflegefamilie, die ein Kind kürzer als 91 Tage bei sich hat, kein Kindergeld zusteht. Und das, obwohl der Oberste Gerichtshof (OGH) 2013 solchen Noteltern das Kindergeld sehr wohl zugesprochen hatte.

Die Regierung hatte eine Lösung versprochen, Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) versprach noch Ende September, dass auch jene, die die Kinder nicht drei Monate lang haben, in Zukunft Kinderbetreuungsgeld bekommen werden. Laut dem aktuellen ÖVP-FPÖ-Antrag wird jetzt aber gesetzlich festgelegt, dass Krisenpflegeeltern erst dann Kinderbetreuungsgeld bekommen, wenn sie das Kind mindestens drei Monate durchgehend betreuen – was SPÖ, Liste Jetzt und Arbeiterkammer heftig kritisieren.