BVT-Affäre: Gericht weist Klage Kickls gegen Pilz ab

Das Handelsgericht Wien hat eine Unterlassungsklage von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gegen Peter Pilz abgewiesen. Das bestätigte der Anwalt Kickls, Niki Haas, heute – und kündigte zugleich Berufung an. Der Abgeordnete der Liste Jetzt hatte behauptet, Kickl habe eine illegale Hausdurchsuchung im Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) angeordnet.

Gegenstand der Klage waren zwei Aussagen Pilz’ in einer Pressekonferenz im August 2018. Einerseits ging es um die Behauptung, Kickl habe „als Innenminister eine illegale Hausdurchsuchung im eigenen Haus beim Verfassungsschutz durchführen lassen“, andererseits um die Behauptung, Kickl bleibe im Amt, „weil sich in der Freiheitlichen Partei jeder auf seinem Sessel angeschraubt hat. Gestern auf der Oppositionsbank, heute auf der Regierungsbank, morgen wahrscheinlich schon wieder auf der Anklagebank“.

Inhaltlich falsch, nicht strafbar

Der Richter habe auf ein Beweisverfahren verzichtet und das Urteil damit begründet, dass er die Äußerungen als im Rahmen der politischen Auseinandersetzung als gerechtfertigt erachtet, so Kickls Anwalt. Zugleich habe er allerdings eine Pilz-Aussage als inhaltlich falsch qualifiziert: Der Bevölkerung sei nämlich bekannt, „dass eine derartige Hausdurchsuchung aufgrund der in Österreich geltenden Rechtslage durch einen Bundesminister ohne gerichtliche Bewilligung nicht durchgeführt werden darf“.

In der zweiten Aussage habe der Richter keinen konkreten Vorwurf einer konkreten strafbaren Handlung erkennen können und sah diese daher „noch durch Art 10 EMRK gedeckt“ im Rahmen der politischen Auseinandersetzung. „Auch diese Interpretation wird die nächste Instanz zu beurteilen haben“, so Kickls Rechtsvertreter.

Pilz: Sieg für Rechtsstaat

Pilz sieht das Urteil als Sieg für den Rechtsstaat: „Nach diesem Urteil ist noch klarer als vorher, dass Innenminister Herbert Kickl eine der größten Gefahren für die Sicherheit und gemeinsam mit seiner Partei und seinem Parteichef die größte Gefahr für den Rechtsstaat und die europäische Menschenrechtskonvention ist.“

Besonders erfreut zeigte sich Pilz über die Begründung des Richters. Dieser habe in seinem Urteil festgehalten, dass es die „Kernaufgabe eines Oppositionspolitikers“ sei, Missstände „mit scharfen Worten“ öffentlich zu kritisieren. „Es ist für eine demokratische Gesellschaft von erheblicher Bedeutung“, an Politikern „auch in schärferer Form Kritik üben zu dürfen“, heißt es in dem Urteil. Das bedeute, „dass ich das nicht nur sagen darf, es ist meine Aufgabe, derartiges öffentlich zu sagen. Das ist meine Kernaufgabe“, so Pilz.