Saudi-Arabien: Ghomgham droht offenbar keine Todesstrafe

Der prominenten saudi-arabischen Frauenrechtlerin Israa al-Ghomgham droht nach Angaben von Menschenrechtsgruppen nicht mehr die Todesstrafe. Die Nachricht, dass die Behörden ihre „ungeheuerliche Forderung nach einer Hinrichtung“ von Ghomgham fallen gelassen hätten, sei eine „enorme Erleichterung“, sagte Samah Hadid, Nahost-Kampagnenchefin von Amnesty International (AI).

AI befürchtet „aberwitzige Gefängnisstrafe“

Ghomgham drohe jedoch immer noch eine „aberwitzige Gefängnisstrafe, nur weil sie an einer friedlichen Demonstration teilgenommen hat“. Eine offizielle Stellungnahme der Behörden lag zunächst nicht vor.

Hadid forderte die Staatsanwaltschaft auf, auch die Forderungen nach einer Todesstrafe für vier weitere Aktivisten fallen zu lassen, deren Prozess ebenfalls im vergangenen August in Riad begonnen hatte. Sie sollen im Osten des Landes zu Protesten der schiitischen Minderheit aufgerufen zu haben.

Auch das Golf-Zentrum für Menschenrechte erklärte, dass das Gericht nicht länger die Todesstrafe für Ghomgham anstrebe, die seit Dezember 2015 im Gefängnis sitzt. Ihr drohe aber wahrscheinlich ein langes Strafmaß. Die Behörden sollten „alle Vorwürfe gegen diejenigen fallen lassen, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen“ hätten. Ghomgham hatte die Proteste im Osten Saudi-Arabiens dokumentiert, die 2011 begonnen hatten.

In Saudi-Arabien gilt eine besonders strenge Auslegung des islamischen Rechts der Scharia. Auf Mord, Vergewaltigung, Raub, Abfall vom muslimischen Glauben und Drogenhandel steht die Todesstrafe.