Aktionsplan zur Bekämpfung von Menschenhandel vorgelegt

Der fünfte Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels in Österreich ist heute dem Parlament vorgelegt worden. Neben nationaler und internationaler Zusammenarbeit wird auf Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und Monitoring gesetzt. Wie in den Jahren zuvor fordern Expertinnen und Experten eine Übertragung der Regelung von Prostitution bzw. Sexdienstleistungen in Bundeskompetenz.

Laut Schätzungen der UNO wird mit Menschenhandel jährlich ein Profit von mindestens 32 Milliarden US-Dollar (27,90 Mrd. Euro) erzielt. Eine genaue Datenlage gibt es aufgrund der hohen Dunkelziffer nicht. Dem gegenüber stehe eine „verschwindend geringe“ Zahl an Verurteilungen, hieß es in der Parlamentskorrespondenz. Das treffe auch auf Österreich zu, das für Menschenhandel nach wie vor als attraktives Transit- und Zielland gilt.

Die häufigste Form von Menschenhandel ist in Österreich nach wie vor die der sexuellen Ausbeutung. Auch Fälle von Arbeitsausbeutung, Ausbeutung durch Bettelei oder zur Begehung von strafbaren Handlungen und Kinderhandel wurden verzeichnet. Die meisten Opfer kommen laut Aktionsplan aus dem östlichen Europa, gefolgt von Afrika (v. a. Nigeria) und Asien (v. a. China).

Unterschiedliche Regelungen in Bundesländern

Die unterschiedlichen Regelungen in den neun österreichischen Landesgesetzgebungen und die damit einhergehende uneinheitliche Umsetzung würden nicht nur die Lenkung und Kontrolle dieses Marktes erschweren, sondern auch das rechtskonforme Verhalten der Beteiligten, hieß es.

So bestehen in den Bundesländern beispielsweise unterschiedliche Altersgrenzen für das legale Anbieten von sexuellen Dienstleistungen und verschiedene Genehmigungskriterien für Bordellbetriebe. Weitere Empfehlungen der Taskforce zielen darauf ab, Ausbeutung und Gewalt durch rechtlich sichere Arbeitsbedingungen für Sexdienstleisterinnen zu bekämpfen.

Geflüchtete Menschen und insbesondere unbegleitete Minderjährige gelten als potenzielle Risikogruppe für Menschenhandel. Daher lautet die Empfehlung der Expertinnen und Experten, Angestellte von Erstaufnahmezentren, Grundversorgungseinrichtungen und Polizeianhaltezentren künftig stärker zu schulen und außerdem das muttersprachliche Informationsmaterial für Geflüchtete auszuweiten.