YouTube auf einem Handy
Reuters/Dado Ruvic
EU-Copyright

Kompromiss im Streit über Uploadfilter

Im Streit über die Reform des Urheberrechts deutet alles auf grünes Licht für die – nicht unumstrittenen – Uploadfilter. Die EU-Staaten sind mit einem zwischen Deutschland und Frankreich ausgehandelten Kompromiss mehrheitlich einverstanden. Eine endgültige Einigung könnte schon kommende Woche stehen.

Der zuständige EU-Kommissar für den digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip, zeigte sich nach den Verhandlungen Freitagabend zufrieden damit, dass es in puncto Urheberrecht wieder „eine gemeinsame Stimme“ gebe. Er hoffe nun auf eine „endgültige Einigung“ in der kommenden Woche, schrieb Ansip auf dem Kurzbotschaftendienst Twitter.

Deutschland und Frankreich hatten sich am Dienstag auf den Kompromiss geeinigt, der Textentwurf dazu soll bis auf eine „kleine technische Änderung“ fast unverändert übernommen worden sein, hieß es. 20 EU-Staaten hätten sich damit einverstanden erklärt.

Vergütung für Autoren

Nach der Einigung der EU-Partner sollen nun Verhandlungen mit dem Europaparlament (EP) und der Kommission beginnen. Nach Angaben aus Brüssel sollen diese Beratungen am Montag, Dienstag oder Mittwoch stattfinden. Bereits im Herbst hatte das EU-Parlament im zweiten Anlauf grünes Licht für die Urheberrechtsreform gegeben. Mit dieser sollen Plattformen wie Google, YouTube und Facebook künftig verpflichtet werden, Kulturschaffende und Medien zu vergüten, wenn sie deren Inhalte zeigen.

Warnung vor „Zensurmaschinen“

Teil der Reform ist auch, dass Plattformen für Verletzungen von Urheberrecht in die Pflicht genommen werden sollen. Das bedingt den Einsatz von Uploadfiltern, mit denen Inhalte noch vor der Veröffentlichung auf Urheberrechtsverletzungen geprüft werden sollen. An den Filtern hatten sich im Vorfeld heftige Debatten entzündet. Gewarnt wurde vor „Zensurmaschinen“, die den Charakter des Internets nachhaltig verändern würden.

Die deutsche EP-Abgeordnete Julia Reda (Piraten/Fraktion Grüne/EFA) rief dazu auf, den Entwurf abzulehnen. Laut ihr müssten bei einer Umsetzung auch „unzählige völlig harmlose Apps und Website, die nicht alle diese Kriterien erfüllen“, künftig Uploadfilter installieren.

Ausnahmen für kleinere Plattformen geplant

In den vergangenen Monaten hatten die EU-Staaten dann über die Details zu der Reform verhandelt, doch Mitte Jänner waren die Gespräche ins Stocken gekommen – denn Frankreich und Deutschland konnten sich über keine Position zu den Filtermechanismen laut Artikel 13 der Reform einigen. Während Paris auf eine Filterpflicht für alle profitorientierten Unternehmen pochte, wollte Deutschland unter anderem Ausnahmen für kleinere Firmen.

Nach dem nun ausverhandelten Kompromiss müssen Unternehmen für Ausnahmen drei Kriterien erfüllen: Sie müssen mindestens drei Jahre bestehen, ihr jährlicher Umsatz muss weniger als zehn Mio. Euro betragen, und die Nutzerzahl muss unter fünf Millionen pro Monat liegen. Unternehmen, die über diesen Schwellen liegen, müssen hochgeladene Inhalte nach von den Lizenzinhabern bereitgestellten Listen filtern und verhindern, dass nicht genehmigte Werke wieder auf ihrer Plattform erscheinen.