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Strafrecht

Regierung bringt Verschärfung auf den Weg

Die Bundesregierung wird am Mittwoch ihr Vorhabenpaket zum Strafrecht beschließen. Der Fokus liegt dabei auf der Verschärfung der Strafen bei Gewaltverbrechen. So soll unter anderem die Mindeststrafe für Vergewaltigungen künftig gehoben werden. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) spricht von einer „Kurskorrektur“.

„Wenn in Österreich kleine Wirtschaftsdelikte härter bestraft werden als Gewalttaten an Frauen und Kindern mit oft lebenslangen psychischen und körperlichen Folgen, dann läuft etwas in die falsche Richtung“, so ein Zitat des Kanzlers. Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) kommentierte die Regierungspläne laut APA wie folgt: „Die zunehmende physische und auch psychische Gewalt gegen Frauen und Kinder ist unerträglich. Hier muss energisch ein Riegel vorgeschoben werden.“ Nur harte Strafen seien dabei zielführend.

Bisher betrug die Mindeststrafe für Vergewaltigung ein Jahr, diese soll künftig auf zwei Jahre erhöht werden. Zudem wird bei diesem Delikt, geht es nach den Plänen der Regierung, keine gänzlich bedingte Strafnachsicht mehr möglich sein. Damit wird nur mehr eine teilbedingte Strafnachsicht möglich, ein Verurteilter muss jedenfalls einen Teil der Freiheitsstrafe tatsächlich „absitzen“.

Erhöhung der Mindeststrafen für Wiederholungstäter

Eine Verschärfung plant die Regierung auch beim Stalking-Paragrafen („Beharrliche Verfolgung“). Hier ist eine Erweiterung der Tatbestände um die „Veröffentlichung von Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung“ geplant. Außerdem drohen einem Täter, der Gewalt gegen Unmündige oder Wehrlose länger als ein Jahr ausübt, ein bis zehn Jahre Haft, bisher waren es sechs Monate bis fünf Jahre.

Erhöhungen der Höchststrafen für Wiederholungstäter sind ebenfalls im Paket enthalten. So etwa bei zwei rechtskräftigen Verurteilungen innerhalb der letzten fünf beziehungsweise zehn Jahre wegen strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben, Freiheit oder die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung.

Bei rechtskräftigen Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung einer minderjährigen oder wehrlosen Person wird zudem ein lebenslanges Verbot der Tätigkeit mit Kindern oder wehrlosen Personen ausgesprochen.

Gesetzespaket in erster Jahreshälfte

Die Maßnahmen wurden von der Taskforce Strafrecht unter der Federführung von Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) erarbeitet. Der Katalog umfasst etwa 50 Maßnahmen und soll am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden. Für die erste Jahreshälfte ist ein konkretes Gesetzespaket angepeilt. Einzelne Maßnahmen sollen schon in diesem Jahr umgesetzt werden. Die Änderung des Strafrechts soll bis Ende des Jahres im Parlament beschlossen werden und ab 2020 gelten.

Die Taskforce wurde im Februar des vergangenen Jahres von der Bundesregierung angekündigt. Sie wurde in mehreren Teilgebieten bzw. Arbeitsgruppen wie Opferschutz, Täterarbeit, Recht, Gesundheit/Forensik und Digitalisierung unterteilt. Externe Experten und Expertinnen wurden eingeladen, sich je nach Spezialisierung einzubringen.

Experten skeptisch

Experten und Expertinnen zeigen sich gegenüber den Plänen der Regierung skeptisch. Der höhere Strafrahmen bei Sexualdelikten für die Hemmschwelle der Opfer erhöhen, Übergriffe anzuzeigen, da die meisten Vergewaltigungen im Bekanntenkreis stattfinden, ist die Juristin Katharina Beclin im „Standard“-Interview überzeugt. Ein Verfahren zur Abklärung ohne zwingende Anzeigepflicht könne mehr Taten verhindern, so Beclin.

Auch für Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser, ist das derzeitige Strafausmaß bei Sexualdelikten ausreichend, berichtete der „Standard“. Das Problem in diesen Fällen sei aber, dass es selten zu Verurteilungen komme, da die Täter „häufig mit Beeinflussung und Manipulation“ arbeiten.

„Strengere Strafen alleine sind zu wenig“, zeigte sich auch NEOS-Justizsprecherin Irmgard Griss wenig überzeugt von den Plänen der Regierung. „Was es braucht, ist ein ganzheitlicherer Ansatz, der auch dem erhöhten Personalbedarf im Justizbereich Rechnung trägt.“