Lehrerbedarf erreicht durch Pensionierungen 2019 Höhepunkt

Der vor allem durch Pensionierungen entstehende Bedarf an Lehrern und Lehrerinnen erreicht 2019 seinen Höhepunkt. Knapp 3.900 Planstellen (von knapp 110.000) müssen heuer nachbesetzt werden, so ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von NEOS. In den Jahren darauf sinkt dann der jeweilige Bedarf ab, 2025 werden es nur mehr 3.300 Stellen sein, 2030 2.700.

Inwieweit diese Stellen durch Lehramtsabsolventen nachbesetzt werden können, ist dagegen noch nicht klar. Die derzeitigen Absolventenzahlen lassen das zwar vermuten: 2016/17 schlossen rund 3.800 Personen ein Lehramt an den Pädagogischen Hochschulen (PH) ab, darunter 1.800 für die Volksschule und 1.200 für die Neue Mittelschule. An den Universitäten waren es laut unidata rund 2.200 Absolventen, wovon allerdings laut Anfragebeantwortung im Jahr darauf nur 1.900 ein Unterrichtspraktikum an einer AHS bzw. BMHS absolvierte.

Studium dauert länger

Künftig dürfte es aber weniger Absolventen geben. Angehende Volksschullehrer müssen statt eines dreijährigen Bachelorstudiums vier Jahre Bachelor- und (bis zur vollen Berufsberechtigung) ein Jahr Masterstudium absolvieren. An den Unis steigt die Studiendauer von neun auf zehn Semester. Das bedeutet, dass es im Pflichtschulbereich einerseits mindestens ein Jahr ohne Absolventen geben wird und andererseits die Gefahr von Drop-Outs steigt – je länger ein Studium dauert, desto höher die Gefahr eines Abbruchs.

Aus für Unterrichtspraktikum

Nach wie vor festgehalten wird von Faßmann am Auslaufen des Unterrichtspraktikums. Derzeit werden in dieser einjährigen Phase die (an den Unis ausgebildeten) Lehrer für AHS und BMHS nach dem Magister-Abschluss unter Anleitung eines Betreuungslehrers in die Schulpraxis eingeführt.

Mit der neuen Lehrerausbildung tritt ab Herbst 2019 dagegen die sogenannte Induktionsphase in Kraft: Alle frisch gebackenen Pädagogen und Pädagoginnen steigen bei geringerer Lehrverpflichtung gleich in den regulären Unterrichtsbetrieb ein und werden dabei von sogenannten Mentoren und Mentorinnen (entweder die bisherigen Betreuungslehrer oder per Fortbildung dazu geschulte Lehrer) unterstützt. Argumentiert wird dies damit, dass bereits in der verlängerten Ausbildung Praktika an den Schulen vorgeschrieben seien, wie das schon in der bisherigen Ausbildung der Pflichtschullehrer und -lehrerinnen der Fall war.