Wahlkampfkosten: Keine Ermittlungen gegen ÖVP und FPÖ

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird wegen der großen Wahlkampfkostenüberschreitung nicht gegen ÖVP und FPÖ ermitteln. Jetzt (ehemals Liste Pilz) hatte bei beiden Parteien Untreue und Förderungsmissbrauch vermutet. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der APA sagte, gibt es aber keinen Anfangsverdacht, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gerechtfertigt hätte.

Für Wahlen auf Bundesebene gilt seit 2012 ein Kostenlimit von sieben Millionen Euro. Bei der Nationalratswahl 2017 hat die SPÖ diese Kostengrenze leicht überschritten, FPÖ und ÖVP lagen weit darüber. Dabei hatte der nunmehrige Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) noch zwei Wochen vor der Wahl eine Offenlegung seiner Wahlkampfkosten abgelehnt und gemeint, die ÖVP halte sich an „alle Regeln, die es derzeit gibt“.

Schließlich gab die ÖVP mit 13 Mio. Euro aber fast doppelt so viel aus wie erlaubt, die FPÖ investierte nach eigenen Angaben 10,7 und die SPÖ 7,4 Mio. Euro.

Strafzahlungen bis zu einer Million möglich

Das Parteiengesetz sieht für die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze Strafzahlungen von bis zu einer Million Euro im Fall der ÖVP bzw. bis zu 565.000 Euro im Fall der FPÖ vor. Die SPÖ könnte ihre Überschreitung bis zu 40.000 Euro kosten. Darüber hinausgehende strafrechtliche Konsequenzen sind im Parteiengesetz nicht vorgesehen.

Jetzt hatte ÖVP und FPÖ wegen der massiven Überschreitung dennoch angezeigt – und zwar wegen Förderungsmissbrauchs und Untreue. Letzteres für den Fall, dass die Gremien der Parteien die Kostenüberschreitungen nicht ordnungsgemäß abgesegnet hätten.

Die WKStA sah diesen Verdacht allerdings als nicht als gegeben an und leitete kein Ermittlungsverfahren ein. Wie hoch die Geldbußen wegen der Überschreitungen ausfallen, entscheidet der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt voraussichtlich im Herbst, wenn auch die Rechenschaftsberichte für das Wahljahr vorliegen.