Google Hauptquartier in Manhattan
Reuters/Jeenah Moon
EU-Copyright

Google und Co. sollen für Inhalte zahlen

Die EU hat sich auf die Reform des Copyrights geeinigt. Künftig sollen Nachrichtensuchmaschinen wie Google News Presseverlagen Geld für das Anzeigen von Artikelausschnitten zahlen. Onlineplattformen könnten gezwungen werden, Uploadfilter einzuführen. Ob mit der Einigung das letzte Wort gesprochen ist, ist aber fraglich.

Es sei eine Einigung zwischen dem EU-Parlament, den Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission erzielt worden, schrieb Vizekommissionspräsident Andrus Ansip am Mittwochabend im Kurzbotschaftendienst Twitter. Europa erhalte nun endlich „moderne, an das Onlinezeitalter angepasste Regeln zum Urheberrecht“.

Die Reform der Urheberrechtsrichtlinie inklusive Leistungsschutzrechts sieht vor, dass Presseverlage in der EU künftig gegenüber Nachrichtensuchmaschinen wie Google News deutlich gestärkt werden sollen. Die Portale sollen künftig verpflichtet werden, die Verlage für Anzeigen von Artikelausschnitten in ihren Suchergebnissen zu vergüten.

Leistungsschutzrecht umstritten

Das Leistungsschutzrecht ist jedoch umstritten. Befürworter argumentierten, dass Plattformen wie Google News derzeit gar kein Geld an die Verlage zahlen, obwohl sie große Mengen ihrer Nachrichten nutzen. Vor allem kleine Verlage und Nachrichtenseiten äußerten jedoch Bedenken, weil sie auf die Reichweite angewiesen sind.

Die Einigung sieht nun vor, dass die Nachrichtensuchmaschinen weiterhin Hyperlinks, einzelne Worte und kurze Textausschnitte anzeigen dürfen. Das Veröffentlichen von Überschriften oder ganzen Sätzen ist hingegen verboten.

Auch YouTube betroffen

Neben der Einführung des Leistungsschutzrechts nimmt die Einigung vom Mittwoch in Artikel 13 auch Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten wie YouTube stärker in die Pflicht, die künftig für unautorisierte Veröffentlichungen urheberrechtlich geschützter Werke haften. Sie müssen künftig alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverletzungen auf ihren Seiten zu verhindern. Geschützte Werke müssten lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen, oder dürften nicht hochgeladen werden. Kritiker warnen, dass die Plattformen dadurch gezwungen seien, Uploadfilter einzuführen.

Dabei handelt es sich um eine Software, mit der Internetplattformen schon beim Hochladen überprüfen können, ob Bilder, Videos und Musik urheberrechtlich geschützt sind. Gegner bemängeln, Uploadfilter seien fehleranfällig und könnten – als Beifang – auch Inhalte wie Parodien und Zitate blocken, die eigentlich legal sind. Das sei letztlich Zensur.

Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat, sollen von Artikel 13 ausgenommen werden. Das Parlament hatte eigentlich Ausnahmen für alle Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 20 Millionen Euro gefordert. Start-ups und Kleinunternehmen sollen so geschützt werden.

Deutsche Verleger sehen „große Chance“

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger sehen in der Einigung eine „große Chance für unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära“. Die neue Regelung biete Verlagen erstmals die Chance, mit den großen Tech-Plattformen über die Nutzung ihrer Inhalte zu einem fairen Preis zu verhandeln, hieß es in einer Mitteilung. „Dieses Recht wird digitale Innovationen fördern und die Vielfalt professioneller digitaler Medienangebote deutlich erhöhen.“

Die beiden Verbände fuhren fort, die Urheberrechtsreform setze einen wichtigen globalen Standard für journalistische Vielfalt und unabhängige Berichterstattung: „Dies ist ein guter Tag für die Meinungs- und Pressevielfalt in Europa und der Welt.“

Für GEMA „wichtiger Schritt“

Auch die Verwertungsgesellschaft GEMA begrüßte die Einigung. „Dank der Richtlinie müssen Onlineplattformen Urheber für die Nutzung ihrer Werke endlich fair bezahlen. Das ist seit Jahren überfällig“, sagte der Vorstandsvorsitzende Harald Heker. Die neuen Regeln nähmen Onlineplattformen stärker in die Verantwortung und festigten zugleich die Position der Kreativschaffenden sowie der Internetnutzer, so Heker. „Für die Musikurheber wäre dies ein wichtiger Schritt.“

Reform könnte noch scheitern

Die Einigung vom Mittwoch muss in den kommenden Wochen allerdings noch vom Parlament und den Staaten der Europäischen Union bestätigt werden. Weil die Debatte so aufgeladen ist, könnte die Reform hier noch scheitern. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.

Die Copyrightreform war 2016 vom damaligen EU-Digitalkommissar Günther Oettinger vorgeschlagen worden und soll das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Monatelang gab es heftige Diskussionen. Lobbyverbände machten Stimmung und warnten vor Zensur, dem Ende des Internets sowie dem Ende der unabhängigen Presse. Google und Wikipedia sprachen sich öffentlich gegen Teile der Reform aus.