Parlament erlaubt Kontrollen ausländischer Investitionen

Das EU-Parlament hat grünes Licht für intensivere Kontrollen von Direktinvestitionen in strategischen Sektoren durch ausländische Unternehmen gegeben. Die Abgeordneten sprachen sich heute in Straßburg mit 500 zu 49 Stimmen klar für eine entsprechende Verordnung aus. Der Einfluss der EU auf die Investitionskontrolle bleibt allerdings begrenzt, da die finale Entscheidung weiterhin den Mitgliedstaaten obliegt.

Die Verordnung sieht vor, dass sich die Mitgliedstaaten gegenseitig über ausländische Direktinvestitionen in ihren Ländern informieren. Die EU-Kommission ist in beratender Rolle beteiligt. Ein Mitgliedstaat kann dann Beteiligungen oder Übernahmen verhindern, wenn sie die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden. Das betrifft Unternehmen im Bereich wichtiger Infrastruktur, Technologien, Versorgungssicherheit sowie beim Zugang zu sensiblen Informationen.

Angst vor Ausverkauf von Technologie-Know-how nach China

Angesichts starken Interesses aus China hatten Deutschland, Frankreich und ursprünglich auch Italien eine EU-weite Herangehensweise gefordert, um einen Ausverkauf bei strategisch wichtigen Firmen und den Abfluss von Technologie-Know-how zu verhindern. „Die Regelung ist natürlich vollkommen neutral und nicht diskriminierend“, sagte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Es sei aber auch kein Geheimnis, dass es in diesem Zusammenhang oft um China gehe.

Die neue Regierung in Rom sowie weitere Mitgliedstaaten standen einem verpflichtenden Austausch von Informationen zu Firmenübernahmen allerdings kritisch gegenüber. Im November erreichten die Mitgliedstaaten schließlich eine Einigung, die nun vom EU-Parlament formell angenommen wurde.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte im Dezember bereits eine Verschärfung der deutschen Regeln für außereuropäische Investoren beschlossen. Bei kritischen Infrastrukturen wie etwa der Stromversorgung oder Gesundheitsdiensten kann das Ministerium bei einem Ankauf von mehr als zehn Prozent der Stimmrechte an einem deutschen Unternehmen prüfen und den Verkauf gegebenenfalls untersagen. Allgemein gilt eine Schwelle von 25 Prozent.