Kickl plant „Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber“

Das Innenministerium plant die Einführung einer „Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber“. Das geht aus einem Papier hervor, welches Ressortchef Herbert Kickl (FPÖ) gestern Abend gegenüber der APA bestätigte. Dabei handelt es sich um eine Reaktion auf die tödliche Messerattacke auf den Sozialamtsleiter in Dornbirn. Für die Einführung der Maßnahme ist ein Verfassungsgesetz notwendig.

Für die Einführung einer solchen „Sicherungshaft“ für Asylwerber müsste im Artikel über den Schutz der persönlichen Freiheit im Bundesverfassungsgesetz eine zusätzliche Ziffer aufgenommen werden. Diese müsste eine separate – und von der klassischen Schubhaft zu unterscheidende – „fremdenrechtliche Haft“ wegen der Gefährdung der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung ermöglichen, ohne dass es auf die derzeit notwendige „Außerlandesbringungsperspektive“ ankommt.

Auf Stimmen der Opposition angewiesen

Stellt dann etwa ein potenzieller „Gefährder“ in Österreich einen Asylantrag, soll bereits zu Beginn eine „Gefährdungsprognose“ auf Basis gewisser Anhaltspunkte erstellt werden. Das können sowohl eigene Angaben (Herkunftsstaat) als auch weitere Recherchen der Behörden in Datenbanken und im Internet sein. Dadurch können wiederum zielgerichtete Maßnahmen eingeleitet werden, wie etwa die beabsichtigte „Sicherungshaft“.

„Eine ‚Sicherungshaft‘ gibt die derzeitige Rechtslage, vor allem das Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit, nicht her“, dessen ist sich auch Kickl bewusst. Daher brauche es eine entsprechende Änderung in der Verfassung. Der Innenminister erwartet sich einen „Schulterschluss im Parlament“ für eine notwendige Zweidrittelmehrheit.

Offene Fragen

Die Vorarlberger Grünen vermuten, dass vielleicht doch die Möglichkeit bestanden hätte, den mutmaßlichen Angreifer von Dornbirn vorab in Gewahrsam zu nehmen. In einer Anfrage fordern sie jetzt eine umfassende Klärung.