Jetzt beklagt zu wenig Informationen bei Familienbonus

Jetzt beklagt, dass es beim Familienbonus der Regierung zu wenig Information zu einer bestimmten Variante gebe. Konkret meint Jetzt-Abgeordnete Daniela Holzinger die Leistung für getrennt lebende Paare mit einem Aufteilungsschlüssel von 90:10, die nur mit der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden kann. Fragwürdig sei auch, warum diese nur bis 2021 vorgesehen ist, sagte sie im Ö1-„Morgenjournal“ und zur APA.

Am 1. Jänner trat der Familienbonus der Regierung, der eine Steuerersparnis von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr gewährt, in Kraft. Doch gerade was die verschiedenen Aufteilungsmöglichkeiten, sowie die Beantragung betrifft, herrscht laut Holzinger bei vielen Eltern noch Unklarheit. Beantragen kann man den Familienbonus nämlich über die Lohnverrechnung via Formular oder im Nachhinein über die Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung.

Rückzahlungen am Ende des Jahres befürchtet

Der Familienbonus steht auch für Kinder von getrennt lebenden Eltern zu, wobei eine Variante eine Aufteilung von 90:10 vorsieht. Dass diese Möglichkeit erst im Nachhinein im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden kann, kritisiert Holzinger. So könnte es am Ende des Jahres zu größeren Rückzahlungen kommen. Außerdem werde weder im Formular, noch im Informationsschreiben des Finanzministeriums zum Familienbonus auf diese Aufteilungsmöglichkeit hingewiesen.

Eine weitere offene Frage für Holzinger ist, warum diese Aufteilungsvariante bis 2021 befristet ist. Klärung erhofft sich die Jetzt-Abgeordnete nun durch eine parlamentarische Anfrage.