Online- oder Papierrechnung: Kunden haben die Wahl

Wer einen neuen Internet- oder Mobilfunkvertrag abschließt, erhält seit Dezember 2018 standardmäßig eine elektronische Abrechnung per E-Mail. Wer nach wie vor die gedruckte Variante per Post bevorzugt, muss diesen Wunsch dem Anbieter selbstständig mitteilen. Kundinnen und Kunden haben aber auch weiterhin das Recht, auf eine Rechnung in Papierform zu bestehen. Extrakosten dürfen in so einem Fall keine anfallen.

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