Türkei streicht 90.000 Namen aus Wählerlisten

Nach heftigen Debatten über sogenannte Geisterwähler hat die türkische Wahlbehörde mehr als 90.000 Namen aus den Listen gestrichen, mit denen sich Bürger und Bürgerinnen für die Kommunalwahlen im März registrieren lassen konnten.

Auf den Listen seien bisher 91.093 Wählende gefunden worden, die nicht am angegebenen Wohnort gemeldet waren, sagte der Chef der Behörde, Sadi Güven, nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu gestern in der Hauptstadt Ankara.

Fehler in den Wahlregister beklagt

Die Opposition hatte zuvor Vorwürfe erhoben, es gebe Tausende „Geisterwähler“. Damit sind Wahlberechtigte gemeint, die in den Registern auftauchen, aber gar nicht existieren – etwa mehr als hundert Jahre alte Erstwähler. Die größte Oppositionspartei CHP hatte die Befürchtung geäußert, das Ausmaß sei so groß, dass das Wahlergebnis durch die Unregelmäßigkeiten beeinflusst werden könnte.

Auch die pro-kurdische Oppositionspartei HDP beklagte Fehler in den Wahlregistern. Güven hatte die Vorwürfe im Jänner zurückgewiesen und erklärt, es gebe „weder doppelte noch falsche oder imaginäre Wähler“. Namen von Verstorbenen seien inzwischen aus den Wählerlisten entfernt worden.

Nach Angaben Güvens sind bei den Kommunalwahlen am 31. März rund 57 Millionen Türken wahlberechtigt. Die landesweite Kommunalwahl ist nach den Präsidenten- und Parlamentswahlen im Juni 2018 und wirtschaftlichen Turbulenzen ein Stimmungstest für Staatschef Recep Tayyip Erdogan. Seine islamisch-konservative AKP stellt in Ankara und Istanbul seit jeweils mehr als zehn Jahren den Bürgermeister. Eine Niederlage für die AKP dort wäre ein Gesichtsverlust für Erdogan.