500.000 Euro Strafe für Meinl Bank

Der Bundesverwaltungsgerichtshof (BVwG) hat der Meinl Bank eine Strafe von 500.000 Euro auferlegt und damit eine Entscheidung der Finanzmarktaufsicht (FMA) aus dem Jahr 2016 bestätigt. Die Strafe ist rechtskräftig. Die Meinl Bank will aber dagegen Revision einlegen, berichtete der „Standard“ gestern unter Berufung auf Insider.

Urteil gegen Meinl Bank rechtskräftig

Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bietet Einblick in die Arbeitsweise der Meinl Bank. Nun wurde ein Urteil gegen das Bankhaus bestätigt.

2016 hatte sich die Meinl Bank wegen eines Strafbescheids der FMA beim BVwG beschwert. Die Aufsicht hatte damals „Verfehlungen gegen die Vorschriften zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusbekämpfung“ festgestellt und eine Strafe verhängt, heißt es in dem Zeitungsbericht.

Der BVwG hat die Entscheidung der FMA nun bestätigt und eine Strafe von 500.000 Euro verhängt, gab die Aufsichtsbehörde auf ihrer Website bekannt. Die Strafe ist rechtskräftig, der Privatbank steht nun noch das Rechtsmittel der ordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof zur Verfügung. Insidern zufolge will die Meinl Bank von diesem Recht Gebrauch machen, schrieb der „Standard“.