Gericht kippt Klausel bei Lebensversicherungen

Das Handelsgericht (HG) Wien hat eine Klausel bei fondsgebundenen Lebensversicherungen mit Garantiezusage gekippt. Die Uniqa-Versicherung hatte bei einer Auszahlung nicht näher bezifferte Kosten abgezogen. Das war nach Ansicht des Gerichts unzulässig. Tausende Betroffene könnten nun Geld zurückfordern.

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