EGMR lässt Flutung von türkischer Kulturstätte zu

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellt sich der Überflutung der 12.000 Jahre alten Kulturstätte Hasankeyf in der Türkei nicht in den Weg. Die Straßburger Richter wiesen heute eine Beschwerde von Vorkämpfern der Rettung der Stätte im antiken Mesopotamien als unzulässig zurück.

Türkische Stadt Hasankeyf
APA/AFP/Bulent Kilic

Die Kläger und Klägerinnen hatten die Einstellung des Baus des Ilisu-Staudamms in der osttürkischen Provinz Batman gefordert. Sobald der Damm am Tigris fertig ist, soll die Kulturstätte Hasankeyf geflutet werden. Dagegen führten die Beschwerdeführer unter anderem ins Feld, dass mit dem Verschwinden der Stadt und ihren Artefakten das Menschenrecht auf Bildung der kommenden Generationen verletzt werde.

Das Straßburger Gericht folgte der Argumentation der Aktivisten und Aktivistinnen nicht. Aus den Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention lasse sich kein individuelles Recht auf Schutz einzelner Kulturdenkmäler ableiten, heißt es in der Entscheidung.