Deutschland beschließt Reform von Abtreibungsgesetz

Schwangere in Deutschland können künftig einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden. Der Bundestag hat gestern dazu die umstrittene Reform von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches beschlossen. Demnach dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig – etwa im Internet – angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie allerdings auch künftig auf offizielle Stellen verweisen.

Opposition kritisiert Reform scharf

Sie dürfen auch nicht selbst veröffentlichen, mit welcher Methode sie abtreiben. Das kritisieren Ärzte, Betroffene und Teile der Opposition scharf. Die Bundesregierung spreche Ärzten damit ihr Misstrauen aus und stigmatisiere Frauen in Notsituationen, so die FDP-Abgeordnete Nicole Bauer.

Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul warf Union und SPD „unnötige Diskriminierung von Ärzten“ vor. Sie würden eingeschüchtert und davon abgehalten, Abbrüche vorzunehmen. AfD-Fraktionsvizechefin Beatrix von Storch kritisierte den Entwurf aus einem anderen Grund: Er normalisiere Abtreibungen, das ungeborene Leben müsse besser geschützt werden.

Koalition verteidigt Kompromiss

Union und SPD verteidigten den mühsam erstrittenen Kompromiss. Eine komplette Abschaffung des Paragrafen 219a wäre zwar besser gewesen, die Reform aber bringe auch schon einen riesigen Fortschritt für die Frauen, sagte die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland rechtswidrig, werden aber unter bestimmten Bedingungen nicht bestraft: Die Schwangere muss sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer staatlich anerkannten Stelle beraten lassen. Außerdem dürfen seit der Befruchtung nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein.