Zahl der Asylaberkennungsverfahren stark gestiegen

Das Innenministerium macht bei Asylaberkennungen Druck, wie nun auch die Beantwortung einer Anfrage von NEOS zeigt. Die Zahl der erstinstanzlichen Verfahren stieg von 161 im Jahr 2015, 764 (2016) und 1.476 (2017) auf 5.438 im Vorjahr (Zahlen 2018 nur von Jänner bis November). Tatsächlich aberkannt wurde der Asylstatus aber in viel weniger Fällen.

Nach Herkunftsland gereiht wurden die meisten Aberkennungsverfahren gegen Menschen aus Afghanistan eingeleitet (1.675), dahinter folgten die Russische Föderation (1.116), Syrien (898) und der Irak (471). Über die Ursachen der Verfahrenseinleitung werde keine Statistik geführt, so Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) in der Beantwortung.

652 tatsächliche Aberkennungen

Die Zahl der tatsächlichen Aberkennungen durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist um einiges niedriger. Im Vorjahr (wieder nur bis Ende November) wurden hier 652 Fälle gezählt. In den Jahren davor waren es 325 (2017), 124 (2016) und 82 (2015).

Zwischen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten werde in der Statistik nicht unterschieden, heißt es in der Beantwortung. Bestätigt wird allerdings, dass das Erlangen der Volljährigkeit Auslöser für ein Aberkennungsverfahren sein kann, und zwar dann, wenn sich bei einem unbegleiteten Minderjährigen der subsidiäre Schutz auf dessen Minderjährigkeit gestützt hat.