Rechnungshof stellt Wehrdienstreform mäßiges Zeugnis aus

Am 20. Jänner 2013 hat die österreichische Bevölkerung bei einer Volksbefragung für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht gestimmt. Zwei Tage danach kündigte die damalige Regierung eine Attraktivierung des Grundwehrdienstes an. Der Rechnungshof (RH) hat sich die Reform nun im Detail angeschaut und ihr ein mittelmäßiges Zeugnis ausgestellt, wie aus dem heute veröffentlichten Bericht hervorgeht.

Die Prüferinnen und Prüfer kritisierten an erster Stelle, dass trotz des umfangreichen Reformvorhabens mit 180 Maßnahmen das Ministerium keine eigene Projektorganisation eingerichtet hatte. „Durch die Aufteilung der Zuständigkeiten auf eine Vielzahl von Dienststellen ohne strukturierte Projektsteuerung gestaltete sich die Koordination des Reformvorhabens schwierig.“

Maßnahmen doppelt gezählt

Nach Ansicht des RH gab es aufgrund von Darstellungsmängeln wie Doppelzählungen von „Sofortmaßnahmen“ de facto nur 153 (statt 180) Reformmaßnahmen. Davon wurden acht Maßnahmen im Zuge der Bearbeitung der Wehrdienstreform nicht weiterverfolgt und 27 Maßnahmen bei der Realisierung anderer Maßnahmen mit umgesetzt. Somit verblieben tatsächlich 118 Einzelreformmaßnahmen.

Von diesen 118 Vorhaben waren Ende 2016 nach der Beurteilung des Ministeriums 83 Prozent (98 Maßnahmen) umgesetzt und 17 Prozent (20 Maßnahmen) in Umsetzung. Bei der Überprüfung ausgewählter Bereiche stellte der RH jedoch fest, dass die Einstufung als „umgesetzt“ zum Teil nicht nachvollziehbar war, weil die Umsetzung nach Ansicht des RH unvollständig bzw. nicht abgeschlossen war, heißt es in dem Bericht.

Intransparenz bei Budget

Es fehlte zudem der budgetäre Gesamtüberblick. Laut Rechnungswesen wurden beispielsweise im Bereich Infrastruktur 10,1 Millionen Euro in den Jahren 2014 bis 2016 ausgegeben, tatsächlich waren es aber 70,7 Millionen Euro.

„Durch diese Intransparenz gab es auch nur eine mangelhafte Informationsgrundlage für die Steuerung der Reform.“ Im Zeitraum 2013 bis 2016 waren jedenfalls nur rund 34 Mio. Euro für die Wehrdienstreform eindeutig zuordenbar. Laut Ministerium wurden weitere 62 Mio. in Zusammenhang mit der Wehrdienstreform getätigt, im Rechnungswesen jedoch nicht dem Reformvorhaben zugeordnet, so der RH.

Kritisch beurteilte der RH, dass die Rahmenbedingungen für Soldaten tatsächlich verbessert wurden. Als Indikator dafür nennt der RH den noch immer viel zu niedrigen Frauenanteil. Im Jänner 2017 lag der Frauenanteil ohne Leistungssportlerinnen nur bei 2,86 Prozent (443 Soldatinnen). Das mittelfristige Ziel liegt allerdings bei zehn Prozent.

Familienfreundlichkeit mangelhaft

Ein Teilziel der Reform war es, die Ausbildung familienfreundlicher zu gestalten und damit Kinderbetreuungseinrichtungen in der Nähe von Ausbildungsstätten zu berücksichtigen. Die Maßnahme wurde als „umgesetzt“ eingestuft, obwohl es keine entsprechenden Betreuungsmöglichkeiten und auch keine Bedarfserhebung dazu gab, kritisierte der Rechnungshof.