EuGH: Kein Bio-Logo für Halal-Fleisch

Das europäische Bio-Logo kann nicht bei Fleisch verwendet werden, das von rituell ohne vorherige Betäubung geschlachteten Tieren stammt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied heute, dass eine solche Schlachtmethode nicht die dafür erforderlichen höchsten Tierschutzstandards erfülle. Hintergrund war ein Rechtsstreit in Frankreich, in dem ein Verband das Gütezeichen für als Halal beworbene Fleischlaibchen verbieten lassen will. (Az. C – 497/17)

Ein französisches Verwaltungsgericht rief deshalb zur Auslegung des Unionsrechts den EuGH an. Das Gericht wollte wissen, ob die maßgeblichen Vorschriften die Vergabe des europäischen Gütezeichens „ökologischer/biologischer Landbau“ bei Fleisch von rituell ohne vorherige Betäubung geschlachteten Tieren zulassen oder verbieten.

Der EuGH entschied nun, dass das Unionsrecht die Kennzeichnung mit dem EU-Bio-Logo in solchen Fällen nicht gestatte. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass eine Betäubung das Tierwohl am wenigsten beeinträchtige. Ziel der Vorschriften über die Kennzeichnung sei es, „das Vertrauen der Verbraucher in als ökologisch/biologisch gekennzeichnete Erzeugnisse zu wahren und zu rechtfertigen“.