Regierung: Karfreitag kein Feiertag

Die Regierung hat heute beschlossen, dass der Karfreitag kein Feiertag werden soll. Stattdessen sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer normal Urlaub nehmen können, man habe sich für einen „persönlichen Feiertag“ entschieden, mit dem die Religionsausübung ermöglicht werde, gaben die beiden Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) bekannt.

In vielen Gesprächen mit den verschiedenen Beteiligten seien unterschiedliche Varianten besprochen und deren Auswirkungen und Umsetzbarkeit diskutiert worden. Insbesondere mit Vertretern der Glaubensgemeinschaften habe es einen engen Austausch gegeben, um zu einer akzeptablen Lösung für alle Seiten zu gelangen. „Diese Lösung schafft Klarheit und Rechtssicherheit für alle und Gerechtigkeit und Gleichbehandlung im Sinne des EuGH-Urteils“, so Blümel und Hofer.

Im Rahmen des bestehenden Urlaubsanspruchs kann künftig ein Tag als „persönlicher Feiertag“ beansprucht werden – mit einseitigem Rechtsanspruch des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin. Dieser muss künftig drei Monate zuvor angemeldet werden – für das Jahr 2019 wird eine kürzere Frist definiert.

Sollte der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers „verursacht durch dringende betriebliche Gründe“ dennoch an diesem selbst gewählten „persönlichen Feiertag“ freiwillig seiner Arbeit nachgehen, so erhalte er für diesen Tag sämtliche Vergütungen wie an jedem anderen Feiertag, so Blümel und Hofer. Der Urlaubsanspruch bleibe bestehen. Damit würden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stattdessen einen anderen Urlaubstag erhalten.