Urteil: ATTAC wird Gemeinnützigkeit aberkannt

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) dem globalisierungskritischen Netzwerk ATTAC wegen dessen politischer Kampagnen die Gemeinnützigkeit aberkannt. Das oberste deutsche Finanzgericht kommt in dem heute in München veröffentlichten Urteil zu dem Schluss, dass die von ATTAC geführten Kampagnen keine gemeinnützige politische Bildungsarbeit sind.

Der fünfte Senat verweist in der Entscheidung auf die Abgabenordnung, in der die gemeinnützigen Tätigkeitsbereiche festgelegt sind. Dazu zählt aber nicht die Tagespolitik – auch Parteien sind im Steuerrecht nicht gemeinnützig.

„Angriff auf die kritische Zivilgesellschaft“

Damit lösten die Richter sofort eine Kontroverse aus: ATTAC und der Linke-Vorsitzende Bernd Riexiniger warfen dem Bundesfinanzhof einen Angriff auf die kritische Zivilgesellschaft vor.

Der BFH dagegen betonte ausdrücklich, dass es nicht um die politischen Inhalte von ATTAC gehe, sondern um die Grundsatzfrage, ob „allgemeinpolitische Tätigkeit“ mit der Gemeinnützigkeit vereinbar sein könne. Das verneinten die Richter, weil das im Steuerrecht so nicht vorgesehen ist. „Komplett politisch neutral“ nannte der Senatsvorsitzende Bernd Heuermann das Urteil.

Würde ATTAC die gegenteiligen Forderungen vertreten – etwa eine Senkung der Konzernsteuern verlangen –, wäre das Urteil ebenso ausgefallen, betonte Richter Heuermann. ATTAC und die Linke dagegen stellten die Entscheidung in Zusammenhang mit autoritären Tendenzen rechtsgerichteter Regierungen wie in Ungarn.

„Wir (…) erleben nun auch hierzulande, wie Regierung und Parteien immer öfter versuchen, politisch missliebige Organisationen über das Gemeinnützigkeitsrecht mundtot zu machen“, sagte Dirk Friedrichs vom Vorstand des ATTAC-Trägervereins. „Die Entscheidung der Finanzrichter aus München fügt sich in die Reihe von Angriffen auf gemeinnützige Organisationen und Verbände“, sagte Riexinger.