IV-Präsident Georg Kapsch hatte vorgeschlagen, das Modell der nunmehrigen Karfreitag-Regelung praktisch auf alle in Österreich geltenden Feiertage umzulegen: Man solle doch sämtliche Feiertage abschaffen – und diese in persönlichen Urlaubsanspruch umwandeln, so Kapschs Vorstoß. Diese heikle Idee wurden von den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ umgehend zurückgewiesen. Sie sprachen sich klar gegen den „Denkansatz“ von Kapsch aus. Sowohl ÖVP-Klubchef August Wöginger wie auch FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky lehnten die Überlegungen als „realitätsfremd“ bzw. „absurd“ ab.
„Die Aussage von IV-Präsident Georg Kapsch, die Feiertage abzuschaffen, ist vollkommen realitätsfremd, um nicht zu sagen absurd“, sagte Wöginger in einer Stellungnahme gegenüber der APA. „Feiertage sind und bleiben wesentlicher Bestandteil in Österreich, nicht nur für die Religionsausübung, Zeit für die Familien, sondern auch für die Freizeitgestaltung und das Ehrenamt. Als Volkspartei garantieren wir, dass daran niemals gerüttelt wird.“
FPÖ: Entbehrlicher Diskussionsbeitrag
Auch Vilimsky wies die Idee strikt zurück: Die „Feiertagsfantasien“ Kapschs seien „ein völlig entbehrlicher Diskussionsbeitrag. Die Umwandlung von gesetzlichen Feiertagen in persönliche Urlaubstage wird es niemals in Österreich geben und wäre auch nur absurd.“ Es sei „völlig unverständlich, warum Herr Kapsch hier medial für Verunsicherung sorgt“.
Kapsch hatte im „Kurier“ gemeint, man könnte die Feiertage abschaffen, ohne jemandem etwas wegzunehmen. Die Anzahl der bestehenden Feiertage könnte dann in Urlaubstage umgewandelt werden, so die Idee.
SPÖ: „Alle Alarmglocken schrillen“
SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch übte seinerseits scharfe Kritik an Kapschs Vorstoß. Dass der IV-Präsident „allen Ernstes“ die generelle Abschaffung der Feiertage andenke, lasse „alle Alarmglocken schrillen“. Denn es habe sich „schon oft gezeigt, dass ÖVP und FPÖ willfährige Erfüllungsgehilfen der Wirtschaft“ seien. Auch wenn ÖVP und FPÖ die Idee ablehnten, bleibe der Eindruck, „dass (ÖVP-Bundeskanzler Sebastian, Anm.) Kurz und (FPÖ-Vizekanzler Heinz-Christian, Anm.) Strache die Geister, die sie riefen, offenbar nicht loswerden. Da hilft auch das ganze Dementieren nichts“, so Muchitsch in einer Aussendung.
Evangelische Kirche prüft Klage
Die Neuregelung zum Karfreitag – die bestehende hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) aufgehoben – sorgt unterdessen weiter für heftige Debatten. Eine evangelische Sondersynode am Wochenende in Wien beschloss, eine Klage gegen die neuen Regeln zu prüfen. Konkret soll untersucht werden, ob die Regelungen zum Karfreitag im Arbeitsruhegesetz und im Feiertagsruhegesetz nicht verfassungs- und EU-widrig sind – mehr dazu in religion.ORF.at.
Strache: Keine Besserstellungen durch Karfreitag-Regelung
Kritik kam am Samstag zudem seitens NEOS zu Aussagen von Strache zur Karfreitag-Regelung. Während öffentlich Bedienstete weiterhin ab 12.00 Uhr Mittag freihaben, ist das in der Privatwirtschaft nicht der Fall. Laut Strache handelt es sich dabei aber um kein Privileg: „Es gibt immer Besserstellungen“, meinte Strache in der Ö1-Interviewreihe „Im Journal zu Gast“ und verwies auf mögliche individuelle kollektivvertragliche Änderungen. Viele in der Privatwirtschaft hätten in der Vergangenheit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ab Mittag freiwillig freigegeben und würden das, so Strache, auch in Zukunft so machen.
„Strache ist in der Verantwortung, gleiches Recht für alle zu schaffen. Erst eine höchst fragwürdige und bürokratische Regelung zum Karfreitag zu schaffen und dann öffentlich Bediensteten mit Steuergeld einen freien Nachmittag zu schenken, ist unfair“, sagte NEOS-Arbeitsmarktsprecher Gerald Loacker. Man gönne jedem einen arbeitsfreien Karfreitag, so Loacker.
„Was wir klar ablehnen, ist eine Vertiefung der arbeitsrechtlichen Zweiklassengesellschaft. Jene Gruppe, die erhöhten Kündigungsschutz genießt, die außerhalb des scharfen Wettbewerbswindes arbeiten kann, bekommt nun als Draufgabe im Bundesdienst den halben und in vielen Gemeinden den ganzen Karfreitag frei. Richtig wäre es, auf ein möglichst gleiches Arbeitsrecht für Wirtschaft und öffentlichen Dienst hinzuarbeiten."