Berlin verschärft Reisehinweise für die Türkei

Das deutsche Außenministerium hat gestern die Reisehinweise für die Türkei verschärft und vor Verhaftungen gewarnt. „Es kann … nicht ausgeschlossen werden, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien sowie zivilgesellschaftlicher Einrichtungen ergreift“, heißt es jetzt in den Reisehinweisen.

„Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen“, wird gewarnt. Eine Sprecherin des Außenministeriums bestätigte die Änderung. Die Reise- und Sicherheitshinweise würden fortlaufend an aktuelle Entwicklungen angepasst. „Die Hinweise für die Türkei wurden heute aktualisiert“, sagte sie.

Akkreditierung in mehreren Fällen verweigert

In den Reise- und Sicherheitshinweisen wird jetzt darauf verwiesen, dass mehreren europäischen, darunter deutschen Journalistinnen und Journalisten, die Akkreditierung in der Türkei ohne Angabe von Gründen verweigert wurde. Zudem seien in den letzten beiden Jahren vermehrt auch deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert worden.

Hintergrund sei teilweise der Verdacht auf Kontakte zu der in der Türkei als terroristisch eingestuften Gülen-Organisation. Das Außenministerium verweist aber auch auf Aussagen des türkischen Innenministers, dass Urlauber festgenommen werden könnten, die im Ausland an Versammlungen von in der Türkei verbotenen Organisationen teilgenommen haben.

Warnung vor Denunziation

In den Reisehinweisen wird weiterhin betont, dass die Türkei ein beliebtes Reiseziel sei, „das Touristen grundsätzlich herzlich und offen empfängt“. Zudem warnt das Außenministerium aber davor, dass deutsche Staatsangehörige schon wegen regierungskritischer Stellungnahmen in sozialen Medien festgenommen worden seien. Dabei reiche schon das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags. „Es muss davon ausgegangen werden, dass auch nichtöffentliche Kommentare in sozialen Medien etwa durch anonyme Denunziation an die türkischen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.“

Betroffen sein könnten etwa deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, warnt Berlin.