Reservierungsschild
Getty Images/fStop
Gastronomie

Wer reserviert, soll kommen – oder zahlen

Der reservierte Tisch für vier beim Italiener bleibt leer, die Gäste tauchen nicht auf: In der Gastronomie regt sich Unmut über dieses Verhalten mancher Kundinnen und Kunden. Stornogebühren sollen Abhilfe schaffen – und zwar nicht nur in der Luxusgastronomie.

Wirtinnen und Wirte greifen immer öfter zu diesem Mittel. In Wien zum Beispiel sind es geschätzte 200 Gastronomen, die eine Stornogebühr verlangen, kommt der Gast doch nicht oder sagt kurzfristig ab. Kurzfristig kann in manchen Fällen 24 Stunden vor dem Termin bedeuten oder bei Tischreservierungen für größere Gruppen bis zu drei Tage vorher.

Auch Lokalbesitzer in einigen anderen Bundesländern greifen mittlerweile zu dieser Maßnahme. Wie viele das sind, dazu gebe es keine genauen Zahlen, sagte Michael Hardt vom Fachverband Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich gegenüber ORF.at.

Nicht mehr nur in Topgastronomie

In der Luxusgastronomie sind solche Praktiken schon seit einigen Jahren üblich. Mittlerweile setzen Betriebe zunehmend auf Stornogebühren – vorrangig in der eher gehobenen Kategorie, bei der in den vergangenen Jahren auch ein anderer Trend deutlich wurde. Wie in vielen anderen Ländern schon lange üblich, sind Reservierungen notwendig, um einen Tisch im Restaurant zu ergattern.

Dementsprechend geringer wurde die Bedeutung von Laufkundschaft. Und umgekehrt versuchen potenzielle Restaurantgäste auch gar nicht ohne Reservierung einen Platz zu bekommen. Wirten fehlt somit oft die Möglichkeit, leere Tische kurzfristig zu besetzen.

Menschen sitzen an Tisch
Getty Images/Caiaimage/paul Bradbury
Ohne Reservierung ist in vielen Lokalen kein Tisch mehr zu bekommen

Gebühren unterschiedlich hoch

Um sich abzusichern, setzen Gastronomen oft auf Onlinebuchungen: Potenzielle Gäste müssen schon bei der Reservierung ihre Daten – Telefonnummer oder E-Mail-Adresse – angeben und in diesem Fall wichtig: die Kreditkartennummer. Von dieser kann bei einer Absage die Stornogebühr abgebucht werden. Die Höhe der Gebühr wird von Restaurants unterschiedlich gestaltet. Einige verrechnen einen Fixbetrag von etwa 20 Euro, andere verrechnen einen Anteil der entgangenen Einnahme. Laut Verein für Konsumenteninformation (VKI) kann dieser bis zu 80 Prozent betragen.

Gratisstorno muss vereinbart sein

Aber auch wer „nur“ telefonisch oder per E-Mail, ohne Angabe der Kreditkartennummer, etwa einen Tisch oder ein Zimmer reserviert, muss wissen, dass das verbindlich ist und damit ein mündlicher bzw. schriftlicher Vertrag mit dem Wirt oder der Hotelbesitzerin eingegangen wurde. Wer diese Abmachung nicht einhält, muss nach Angaben des Vereins für Konsumentenschutz mit einer Stornogebühr rechnen – Gratisstornos gibt es nur dann, wenn das extra in den Geschäftsbedingungen angeführt ist. Und das ist es in den seltensten Fällen.

Kritik an Mehrfachreservierungen

Rückendeckung für Stornogebühren bekommen die Gastronomen von der Wirtschaftskammer. Diese verzeichnet Beschwerden seitens der Wirte und Lokalbesitzerinnen, dass manche Kunden zu Feiertagen oder für private Veranstaltungen wie Geburtstags- und Familienfeiern gleichzeitig in drei, vier Lokalen reservierten, um dann kurzfristig entweder der Laune oder dem Wetter entsprechend eines davon zu wählen. Die anderen Lokale haben dann das Nachsehen.

Gastronomen überlegen Stornogebühren

Immer häufiger klagen Wirte, dass Reservierungen von Gästen nicht eingehalten werden. Viele überlegen daher, Stornogebühren einzuführen.

Fünf bis zehn Prozent kommen nicht

Peter Dobcak aus der Wiener Wirtschaftskammer sagte gegenüber dem ORF-Landesstudio Wien, dass etwa „fünf bis zehn“ Prozent aller Reservierungen nicht eingehalten werden. „In der Innenstadt, wo mehr Geschäftsessen stattfinden, tritt das häufiger ein als in den Randbezirken, wo eher Familien zum Essen gehen“, so der Spartenobmann. „Aber ganz besonders weh tut das natürlich den kleinen Lokalen, die wenige Tische haben“ – mehr dazu in wien.ORF.at.

Nicht nur in der Gastronomie

Das Problem mit Kundinnen und Klienten, die den vereinbarten Termin nicht einhalten oder sehr kurzfristig absagen, haben bisweilen aber auch andere Branchen und Berufsstände, etwa bei Friseurbesuchen, Kosmetikterminen, Massagen und auch bei Privatärztinnen und –ärzten. Auch hier werden mitunter gleich bei der Terminvereinbarung Stornogebühren in Aussicht gestellt, sollte der Termin nicht eingehalten oder zu kurzfristig abgesagt werden.