Sozialversicherung: Auch Seniorenrat mit Verfassungsklage

Der Seniorenrat wird sich wegen der Sozialversicherungsreform an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden. Derzeit arbeitet man bereits an einem Individualantrag. Das verkündeten die Präsidenten Peter Kostelka (SPÖ) und Ingrid Korosec (ÖVP) heute bei einer Pressekonferenz. Zudem kritisierten sie die angekündigte Mindestpension.

Nachdem in den vergangenen Wochen bereits mehrfach Verfassungsklagen gegen die Zusammenlegung der Sozialversicherungen angekündigt wurden, zieht nun auch der Seniorenrat vor den VfGH. Grund dafür ist, dass den Vertretern der Senioren im Hauptverband das Stimmrecht entzogen wurde. „Es reicht uns, wir ziehen daraus jetzt die Konsequenzen“, betonte Kostelka.

Immerhin würden die Pensionistinnen und Pensionisten mit 2,4 Millionen Beitragszahlern fast ein Drittel der Versicherten in der Krankenversicherung stellen und fast 30 Prozent der Beiträge abdecken. Der entsprechende Individualantrag wird laut Korosec derzeit erarbeitet.

Mindestpension: Frauen benachteiligt

In Hinblick auf die angekündigte Mindestpension von 1.200 Euro mit 40 Beitragsjahren gaben sich Kostelka und Korosec skeptisch. „Wir glauben, dass die Probleme so kaum gelöst werden können“, betonte Kostelka. Kritisch sehen die beiden vor allem, dass Pensionisten 40 Erwerbsjahre vorweisen müssen, um Anspruch darauf zu haben. „Frauen werden hier eklatant benachteiligt“, meinte Kostelka, Frauen erreichten nur selten 40 Beitragsjahre. Deshalb sollten laut dem Seniorenrat auch Zeiten der Kindererziehung und nicht nur die Erwerbstätigkeit berücksichtigt werden.

Bei der angekündigten Steuerreform fordert der Seniorenrat ein Mitspracherecht. „Wir verlangen möglichst rasch Gespräche mit dem Finanzminister“, betonte Kostelka. Prinzipiell würden sie das Vorhaben, Geringverdiener durch eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge zu entlasten, begrüßen. Wichtig sei dabei aber, dass die „Krankenkassen nicht ausgehungert werden“. Die rund 700 Millionen Euro, die den Krankenkassen dadurch entgehen, müssten in vollem Umfang vom Bund ersetzt werden. Es dürfe zu keinen Leistungseinbußen kommen.