Koalition einig bei Verstaatlichung von Asylwesen

Die Koalition macht jetzt Ernst mit der Verstaatlichung des Asylwesens. Justiz- und Innenressort haben sich auf einen Begutachtungsentwurf verständigt, der Betreuung und Beratung von Flüchtlingen in die Hände einer Agentur gibt, die unter der Ägide des Innenministeriums steht. Die bisherigen Anbieter, kommerzielle Betreuer und NGOs, müssen ihre Agenden somit abgeben.

Eigentlich hatte das Innenministerium in der Sache schon länger gedrängt und wollte die Verträge bezüglich Rechtsberatung mit Jahresende kündigen, womit man sie bereits 2020 in staatliche Obhut übergeben hätte können.

Da das Justizressort, das für die Asylberufungsinstanz zuständig ist, von den Plänen nicht überzeugt war, verschiebt sich nun alles um ein Jahr. Die Rechtsberatung solle in der neuen Agentur eine Eigenständigkeit erhalten und der Leiter dieser Abteilung vom Justizministerium bestellt werden.

Innenminister weisungsbefugt

Grundsätzlich ist gemäß den Koalitionsplänen, die bisher nur als Punktation vorliegen, geplant, eine Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) zu etablieren. Sie ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung geplant, die ausschließlich mildtätige und gemeinnützige Zwecke zu verfolgen hat.

Der Innenminister ist gegenüber der BBU-Geschäftsführung weisungsbefugt und gibt die allgemeinen Grundsätze der Geschäftspolitik und der Unternehmensführung vor. Die Agentur soll in den Bundesquartieren unter anderem für die Unterbringung, Verköstigung sowie für die Rechts- und Rückkehrberatung zuständig sein. Die Länderquartiere sind von der Reform nicht betroffen.

Unabhängige Rechtsberatung soll Prinzip bleiben

Mit 2021 und damit ein Jahr später als ursprünglich vorgesehen wandern auch Rechts- und Rückkehrberatung von NGOs wie der Diakonie und der Caritas an die neue Agentur. Die Rechtsberatung gilt als besonders sensibler Bereich, und dem hat die Regierung letztlich Rechnung getragen, wohl auf Betreiben des Justizressorts, wie die APA berichtete.

ÖVP-Justizminister Josef Moser betonte dann auch, dass die Unabhängigkeit der Rechtsberatung weiterhin Grundvoraussetzung für ein faires Verfahren sei.