Asyl: Kurz für strengeren Vollzug bei Arbeitsvermittlung

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sieht keinen gesetzlichen Änderungsbedarf bei der Arbeitsvermittlung von arbeitslosen Asylberechtigten. Das sehe auch das Sozialministerium so, sagte der Regierungschef beim Pressefoyer nach dem Ministerrat heute. Gleichzeitig machte er klar, dass er für einen strengeren Vollzug der bestehenden Regelungen ist.

Der Kanzler betonte, dass ja bereits jetzt die Möglichkeit der Verhängung von Sanktionen besteht, sollte ein Arbeitsloser die Jobs nicht annehmen, die das Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelt. Das habe auch Justizminister Josef Moser (ÖVP) vor dem Ministerrat so gesagt, so Kurz. Die bestehenden Regelungen seien gut, das Problem sei, dass sie nicht immer angewandt worden seien.

Strache: Moser unterstützt Hartinger-Klein

„Selbstverständlich – und da sind wir alle einer Meinung – ist es richtig, dass wenn jemand einen Job angeboten bekommt, er diesen auch annehmen muss. Und wenn er den nicht annimmt, die Mindestsicherung gekürzt werden muss“, so Kurz. Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) werde „hier Schritte ergreifen, dass das auch umgesetzt wird“. Es gebe aber „natürlich keine unterschiedliche Behandlung und Regelungen“ zwischen Österreicherinnen sowie Österreichern und Asylberechtigten.

Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) sagte, dass Moser die Sozialministerin in ihren Bestrebungen unterstütze. Der Justizminister habe festgestellt, dass es keine Notwendigkeit gibt, Gesetze zu ändern. Es gebe aber „natürlich die indirekte Pflicht, Arbeit anzunehmen“, so Strache.

Etwas zugespitzter formulierte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ): „Vielleicht kann man es kurz so sagen: Der Asylstatus schützt vor Verfolgung, aber er schützt nicht vor Erwerbstätigkeit, so habe ich die Sozialministerin verstanden.“

BBU: Kickl erwartet hohes Sparpotenzial

Ebenfalls Thema im Ministerrat war die neue Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU), für die der Gesetzesentwurf bereits am Freitag in Begutachtung geschickt wurde. „Ich bin davon überzeugt, dass das Asylwesen eine hoheitliche Aufgabe ist“, sagte Kickl. Er bekräftigte außerdem, dass es durch die Verstaatlichung des Asylwesens zu einer Kostenersparnis in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags kommen werde.

Konkret erwarte er im Bereich der Grundversorgung des Bundes ein Sparvolumen von zehn Millionen Euro pro Jahr. Im Bereich der Rechtsberatung rechnet der Innenminister mit Einsparungen von zwei, drei Mio. Euro jährlich. Teurer werden dürfte die Rückkehrberatung. Hier erwarte er sich eine Steigerung bei Beratung und Zahl der freiwilligen Rückkehrer, die Mehrkosten bezifferte Kickl mit in etwa einer Mio. Euro pro Jahr.