Eurofighter: Verfahrensführung gegen Grasser wird geprüft

Für den Staatsanwalt, der in der Causa Eurofighter Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser eingeleitet hat, ohne dass dieser davon verständigt wurde, könnte dieses Vorgehen Konsequenzen haben. „Die Verfahrensführung wird durch die zuständige Disziplinarbehörde und die Staatsanwaltschaft Eisenstadt strafrechtlich geprüft“, teilte der Sprecher der OStA Wien, Michael Klackl, gestern auf APA-Anfrage mit.

Gegen den betreffenden Staatsanwalt – er ist mittlerweile nicht mehr für die Eurofighter-Verfahren zuständig – sind bereits Untersuchungen in Richtung Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses anhängig. Er steht ihm Verdacht, der Amtsverschwiegenheit unterliegende Informationen aus dem Eurofighter-Akt weitergegeben zu haben.

Ermittlungen 2011 aufgenommen

Der ursprünglich für die strafrechtliche Aufarbeitung des Eurofighter-Komplexes zuständige Ankläger hatte im November 2011 gegen Grasser zu ermitteln begonnen. Es ging um den Verdacht, Grasser habe im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Finanzminister von einem liechtensteinischen Fonds, der dem Eurofighter-Hersteller EADS zuzurechnen sei, eine Million Euro überwiesen bekommen.

Im April 2013 brach der Staatsanwalt die Ermittlungen ab, obwohl ein solcher Schritt laut StPO an sich nur dann vorgesehen ist, wenn der Beschuldigte flüchtig oder unbekannten Aufenthalts ist. „Beides wird man bei Grasser wohl kaum annehmen können“, meinte dazu heute dessen Rechtsbeistand Manfred Ainedter.

Grasser wusste laut Anwalt nichts von Ermittlungen

Weit mehr irritiert zeigte sich Ainedter allerdings darüber, dass Grasser bis vor Kurzem von den gegen ihn geführten Ermittlungen gar nichts wusste: „Die Konsequenz daraus ist, dass Grasser im Eurofighter-Untersuchungsausschuss ausgesagt hat. Hätte er gewusst, dass er als Beschuldigter geführt wird, hätte er ein Entschlagungsrecht gehabt. Er hätte nicht aussagen müssen. Grasser wurde um sein Entschlagungsrecht gebracht.“

Dem Verfahren gegen den Staatsanwalt wird sich Grasser vermutlich als Privatbeteiligter anschließen, wie sein Rechtsbeistand ankündigte. Überdies will Ainedter einen Einspruch wegen Rechtsverletzung machen, „weil Gesetze zulasten von Grasser mehrfach unrichtig ausgelegt, um nicht zu sagen gebrochen wurden“. Außerdem „wird die Verjährung zu prüfen sein“, gab Ainedter zu bedenken, dem zufolge die angejahrten Ermittlungen gegen den Ex-Finanzminister in formaler Hinsicht inzwischen in Richtung Bestechlichkeit laufen.